Verordnung über Naturdenkmale in der Stadt Erfurt (Findlinge bzw. geologische Aufschlüsse, Lösswand)
In der Landeshauptstadt Erfurt werden Findlinge bzw. geologischen Aufschlüsse und deren Umfeld als Naturdenkmale unter Schutz gestellt. Ziel ist es u. a. die geologischen Besonderheiten zu erhalten und geologische Objekte für wissenschaftliche Forschungen zu bewahren.