Bebauungsplan VIE724 „An der Fasanerie„ - Aufstellungsbeschluss, Billigung des Vorentwurfs und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

24.06.2024 00:00 – 26.07.2024 24:00

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

Stadtratsbeschluss 2129/23 vom 15.05.2024

Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Amtsblatt am 19.06.2024
Amtlicher Teil

Beschluss zur Drucksachen-Nr. 2129/23
der Sitzung des Stadtrates vom 15.05.2024

Bebauungsplan VIE724 „An der Fasanerie„ - Aufstellungsbeschluss, Billigung des Vorentwurfs und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Genaue Fassung:

01  Für den Bereich Vieselbach „An der Fasanerie“ soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan VIE724 "An der Fasanerie" aufgestellt werden. Der Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Vorentwurf zum Bebauungsplan (Anlage 4) umgrenzt. 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes mit vielfältigen Wohnangeboten: Reihenhäuser, Doppelhäuser, Einzelhäuser sowie punktuell im Bereich der Erfurter Allee und dem zentralen Platz auch Geschosswohnungsbau mit drei Geschossen
  • Möglichkeiten der Einordnung von sozialer Infrastruktur und Dienstleistungen
  • Nutzung der Topographie zur Ableitung und Versickerung von Oberflächenwasser
  • Maßnahmen zur Förderung der Klimaresilienz im Baugebiet
  • Gliederung des Baugebietes unter Beachtung der Blickbeziehungen zur Fasanerie
  • Entwicklung eines harmonischen Ortsrandes, der Sichtschutz zum Umspannwerk bietet
  • Umgestaltung der Erfurter Allee als charakterstarke grüne Raumkante und Schließung von Raumkanten
  • Förderung von Identität und neuen Nachbarschaften

02  Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes und dessen Begründung durchgeführt. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

03  Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

04  Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes VIE724 „An der Fasanerie“ wird eine Umlegung gemäß § 46 Abs. 1 BauGB angeordnet.

                                                          * * *

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes VIE724 "An der Fasanerie" und dessen Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

                                   vom 24. Juni bis 26. Juli 2024

im Internet unter www.erfurt.de/ef111560 veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet kann die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes während des Auslegungszeitraumes im Bauinformationsbüro der Stadtverwaltung Erfurt, Warsbergstraße 3 - Zwischenbau, 3. Obergeschoss, Zimmer B 301a, innerhalb der Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Freitag                           09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:                                                           09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:                                                       09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
(außer samstags, sonn- und feiertags)
eingesehen werden.

Außerhalb dieser Zeiten ist die Einsichtnahme nach gesonderter Terminvereinbarung mit dem Bauinformationsbüro möglich. (Kontakt: 0361/ 655-3914 oder bauinfo@erfurt.de)

Darüber hinaus können im Rahmen des Bürgerservices die Unterlagen während des o. g. Auslegungszeitraumes auch in der Ortsteilbetreuung eingesehen werden.

Die Sprechstunden des Sachgebietes Ortsteilbetreuung finden zu den Dienstzeiten in der Rumpelgasse 1 statt.

Montag            8:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr
Dienstag          8:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch          8:00 – 11:30 Uhr
Donnerstag     8:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger terminlicher Vereinbarung. (Kontakt: 0361/ 655-1063) Vororttermine sind individuell zu vereinbaren. Hinweise und Anfragen sind jederzeit über ortsteile@erfurt.de möglich.

Während der Veröffentlichungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.Von Jedermann können Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Öffnungszeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Ihre Stellungnahme senden Sie unter Angabe der Planung an bauinfo@erfurt.de oder postalisch an: Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Warsbergstraße 3, 99092 Erfurt. (Kontakt: 0361/ 655-3914 oder  bauinfo@erfurt.de)

Ziele und Zwecke der Planung:

Siehe Beschlusspunkt 01.

Die Skizze stellt die ungefähre Lage der Planung dar und dient nur zur allgemeinen Information.

Hinweise:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden.

In Umsetzung der Informationspflichten der EU- Datenschutzgrundverordnung können im o.g. Bauinformationsbüro der Stadtverwaltung Erfurt innerhalb der o.g. Öffnungszeiten und unter www.erfurt.de/ef129669 die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens eingesehen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Angaben zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten, dem Zweck und den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, den personenbezogene Daten, den betroffenen Personen, den Empfängern personenbezogener Daten, die Dauer der Speicherung, die Rechte der Betroffenen und zum Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörden.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

gez. Bausewein
A. Bausewein
Oberbürgermeister

Wichtiger Nutzungshinweis!

Lassen Sie sich zum Verständnis der Planungen fachkundig von unseren Mitarbeitern beraten.
Per E-Mail abgegebene Stellungnahmen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.

Bitte geben Sie Ihre postalische Anschrift an, damit eine Zwischenmitteilung als Empfangsbestätigung und die Mitteilung des Abwägungsergebnisses erfolgen kann.

Entnehmen Sie bitte weitere Informationen dem Bekanntmachungstext.