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Bewerbungsfrist: 10. Februar 2025
Im Amt für Bildung suchen wir Sie für jeweils mindestens 21 Unterrichtseinheiten als:
Die Stadtverwaltung Erfurt bietet sichere und wirtschaftsunabhängige Arbeitsplätze mit umfassenden tariflichen bzw. beamten- und besoldungsrechtlichen Leistungen, regelmäßigen Tariferhöhungen und bedarfsgerechten fachlichen und persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten. Ein flexibles Arbeitszeitmodell mit Gleitzeitregelungen und der Möglichkeit des Freizeitausgleiches sowie gesundheitsfördernde und –erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements ermöglichen eine gute Work-Life-Balance.
Das Amt für Bildung gehört zum Dezernat Soziales, Bildung, Jugend und Gesundheit und ist in vier Bereiche gegliedert. Hierzu gehören die Volkshochschule, die Stadt- und Regionalbibliothek, die Musikschule und die Abteilung Schulverwaltung. Als Musikpädagoge/-in sind Sie der Musikschule zugeordnet. Die Musikschule Erfurt ist untergliedert in die Fachgruppen Tasteninstrumente, J/R/P, Orchesterinstrumente, Bundinstrumente und EMP. Sie liegt im historischen Zentrum der Stadt, wodurch sie sehr gut zu erreichen ist. Die vor Ort befindliche weitere Infrastruktur lässt kaum Wünsche offen. Sie suchen eine neue Herausforderung, arbeiten gerne eigenverantwortlich und wollen die vielfältigen Aufgaben im Amt für Bildung aktiv mitgestalten? Dann sind Sie genau der/die Richtige!
Das Aufgabengebiet umfasst die Erteilung des fachspezifischen Unterrichts. Hier insbesondere die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Unterrichts. Des Weiteren sind Sie für die Durchführung von Schüler- und Elterngesprächen verantwortlich. Die Tätigkeit beinhaltet zudem die Mitarbeit bei der Planung musikschuleigener Veranstaltungen.
als Musikpädagoge (m/w/d) Elementare Musikpädagogik:
ein abgeschlossenes Hochschulstudium als Musikpädagoge in Elementarer Musikpädagogik oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium als Musiker/-in oder Musikpädagoge/-in mit der Lehrbefähigung für Elementare Musikpädagogik. (Es ist angedacht, dass 2/3 EMP-Unterricht und 1/3 das Erteilen des Instrumentalen/vokalen Hauptfach ausmacht).
als Musikpädagoge (m/w/d) Tasteninstrumente:
ein Hochschulabschluss als Musiker/-in oder Musikpädagoge/-in im Fach Klavier oder Akkordeon.
als Musikpädagoge (m/w/d) Orchesterinstrumente:
ein Hochschulabschluss als Musiker/-in oder Musikpädagoge/-in im Fach Trompete, Waldhorn, Posaune, Tenorhorn, Tuba, Violine, Viola, Violoncello, Klarinette, Saxophone, Blockflöte, Querflöte, Schlagzeug
Der Grundvertrag der Stellen beinhaltet 21 Unterrichtseinheiten. Eine jeweilige Anpassung der Unterrichtseinheiten kann jährlich nach Bedarf erfolgen.
Die erforderlichen Zeugnisse/Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerberverfahren. Auch interne Bewerber werden aufgefordert, die erforderlichen Nachweise der Bewerbung beizufügen.
Bei fachlich-inhaltlichen Fragen zur Stelle wenden Sie sich an: Frau Scheller, Tel. 0361 655 4006
Ihre Ansprechpartnerin im Personal- und Organisationsamt ist: Frau Heinz, Tel. 0361 655 1476