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Bewerbungsfrist: 5. Februar 2025
Im Amt für Soziales suchen wir Sie zum frühestmöglichen Termin als:
Die Stadtverwaltung Erfurt bietet sichere und wirtschaftsunabhängige Arbeitsplätze mit umfassenden tariflichen bzw. beamten- und besoldungsrechtlichen Leistungen, regelmäßigen Tariferhöhungen und bedarfsgerechten fachlichen und persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten. Ein flexibles Arbeitszeitmodell mit Gleitzeitregelungen und der Möglichkeit des Freizeitausgleiches sowie gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements ermöglichen eine gute Work-Life-Balance.
Das Amt für Soziales der Landeshauptstadt Erfurt hat einen umfangreichen gesetzlichen Auftrag, welcher sich von existenzsichernder Leistungsgewährung bis zu vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsleistungen erstreckt. Unser Anspruch ist es digital, modern, personen- sowie dienstleistungsorientiert Sozialdienstleistungen zu erbringen. Wir laden Sie herzlich ein, sich in diese Prozesse einzubringen. Wir suchen engagierte, begeisterungsfähige Kolleginnen und Kollegen, welche die vielfältigen Aufgaben im Amt für Soziales aktiv mitgestalten möchten. Nutzen Sie Ihre Chance und bewerben Sie sich jetzt!
Das Aufgabengebiet umfasst die Bearbeitung von Anträgen auf BAföG gemäß Geschäftsverteilungsplan. Hierbei übernehmen Sie beratende Tätigkeiten, nehmen Anträge entgegen, prüfen die Anträge auf formelle und materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen, führen die Einkommens- und Vermögensermittlung durch, ermitteln den Bedarf, erstellen den Förderbescheid und sind für die Zahlbarmachung der Leistung verantwortlich. Zudem erstellen Sie Rückforderungsbescheide und Änderungsbescheide und treffen Entscheidungen über Mahnungen, Stundungen und Vollstreckungen. Ferner bearbeiten Sie Widersprüche und Überprüfungsanträge und nehmen Aufgaben im Zuge der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten wahr. Die Bearbeitung von Anträgen auf soziale Ausgleichsleistungen nach dem BerRehaG gehört ebenso zu Ihren Aufgaben.
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Die erforderlichen Zeugnisse/Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerberverfahren. Auch interne Bewerber werden aufgefordert, die erforderlichen Nachweise der Bewerbung beizufügen.
Bei dem o.g. Dienstposten handelt es sich um einen Beförderungsdienstposten auf den – nach Feststellung der Bewährung nach § 36 Thüringer Laufbahngesetz – ohne weitere Auswahlentscheidung eine Beförderung in das Amt eines Stadthauptsekretärs/ einer Stadthauptsekretärin (BesGr. A 8 BesO des ThürBesG) möglich ist. Beamtinnen und Beamte statusgleicher Ämter können sich ebenfalls auf den o.g. Dienstposten bewerben.
Bei fachlich-inhaltlichen Fragen zur Stelle wenden Sie sich an: Frau Jung, Tel. 0361 655-6240
Ihre Ansprechpartnerin im Personal- und Organisationsamt ist: Frau Nitschke, Tel. 0361 655-2152