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Bewerbungsfrist: 31. Januar 2025
Im Tiefbau- und Verkehrsamt suchen wir Sie zum frühestmöglichen Termin als:
Die Stadtverwaltung Erfurt bietet sichere und wirtschaftsunabhängige Arbeitsplätze mit umfassenden tariflichen bzw. beamten- und besoldungsrechtlichen Leistungen, regelmäßigen Tariferhöhungen und bedarfsgerechten fachlichen und persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten. Ein flexibles Arbeitszeitmodell mit Gleitzeitregelungen und der Möglichkeit des Freizeitausgleiches sowie gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements ermöglichen eine gute Work-Life-Balance.
Das Tiefbau- und Verkehrsamt übernimmt die Aufgaben des Straßenbaulastträgers und der Unteren Straßenverkehrsbehörde. Rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verantwortlich für den Bau, die Erhaltung und den Betrieb der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, der Brücken und weiterer Ingenieurbauten, einschließlich der Beleuchtungs-, Verkehrsleit- und Straßenentwässerungsanlagen. Unter anderem 10,5 Millionen Quadratmeter Verkehrsanlage haben die TVA-ler im Blick, um die Verkehrssicherheit in der Landeshauptstadt zu gewährleisten.
Das Aufgabengebiet umfasst die Bearbeitung aller Grundstücksvorgänge hinsichtlich der Betroffenheit öffentlicher Verkehrsflächen. Hierbei prüfen Sie die Anträge zu Grundstücksverkehrsvorgängen, holen Zuarbeiten der einzelnen Fachbereiche des Tiefbau- und Verkehrsamtes ein, bündeln bzw. wägen die Belange der einzelnen Fachbereiche ab und erstellen die unterschriftsreifen Gesamtstellungnahmen des Amtes. Weiterhin nehmen Sie Aufgaben bzgl. der Bearbeitung von Verwaltungsverfahren mit grundstücksrechtlichem Bezug im Bereich der Straßenverwaltung war. Auch die Übernahme von Teilaufgaben bei der Vorbereitung von Baumaßnahmen, wie die Bewertung von Planungsunterlagen hinsichtlich des Erfordernisses zur Einleitung von grundstücksrechtlichen Maßnahmen und die Sicherstellung der Zusammenarbeit mit der Abteilung Bau, gehört zu Ihrem Aufgabengebiet.
Die erforderlichen Zeugnisse/Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerberverfahren. Auch interne Bewerber werden aufgefordert, die erforderlichen Nachweise der Bewerbung beizufügen.
A 10 BesO des ThürBesG (Besoldungsordnung des Thüringer Besoldungsgesetzes) Bei dem o.g. Dienstposten handelt es sich um einen Beförderungsdienstposten auf den – nach Feststellung der Bewährung nach § 36 Thüringer Laufbahngesetz – ohne weitere Auswahlentscheidung eine Beförderung in das Amt eines Stadtoberinspektors/ einer Stadtoberinspektorin (BesGr. A 10 BesO des ThürBesG) möglich ist. Beamtinnen und Beamte statusgleicher Ämter können sich ebenfalls auf den o.g. Dienstposten bewerben.
Bei fachlich-inhaltlichen Fragen zur Stelle wenden Sie sich an: Herrn Gräner, Tel. 0361 655-3103
Ihre Ansprechpartnerin im Personal- und Organisationsamt ist: Frau Nitschke, Tel. 0361 655-2152