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Bewerbungsfrist: 28. November 2024
Im Jugendamt suchen wir Sie zum frühestmöglichen Termin als:
Die Stadtverwaltung Erfurt bietet sichere und wirtschaftsunabhängige Arbeitsplätze mit umfassenden tariflichen Leistungen, regelmäßigen Tariferhöhungen und bedarfsgerechten fachlichen und persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten. Ein Arbeitszeitmodell mit der Möglichkeit des Freizeitausgleiches sowie gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements ermöglichen eine gute Work-Life-Balance.
Jugendamt Erfurt - Für Kinder und Jugendliche! Sie wollen in der Kinder- und Jugendhilfe mitwirken? Wir suchen zur Erfüllung unserer Aufgaben als Jugendamt Erfurt engagierte Kolleginnen und Kollegen, die bei der Umsetzung der rechtlichen Grundlagen nach dem Achten Sozialgesetzbuch aktiv mitwirken, um Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gewähren. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und Mitarbeit im Jugendamt Erfurt!
Das Aufgabengebiet umfasst die pädagogische Betreuung von Kindern und Jugendlichen bzw. jungen Volljährigen im vollstationären Wohnen des Kommunalen Jugendhilfezentrums „Aster“. Sie sind maßgeblich daran beteiligt, die Rechte der jungen Menschen umzusetzen und sie bestmöglich in ihrer Entwicklung zu fördern und zu unterstützen. Als Kontakterzieher/-in sind Sie für die Beaufsichtigung und Erziehung im Rahmen der Fürsorge- und Aufsichtspflicht zuständig, vermitteln Normen und Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens und achten auf deren Durchsetzung. Sie sind für die Gesundheitssorge zuständig und beraten, unterstützen und bereiten die Kinder und Jugendlichen bzw. jungen Volljährigen auf das Berufs- und Arbeitsleben sowie eine eigenständige Lebensführung vor. Sie arbeiten eng sowohl mit Eltern, als auch Netzwerkpartnern zusammen, tauschen sich regelmäßig über die Entwicklungsprozesse des jungen Menschen aus, erstellen Hilfepläne und dokumentieren ihre hierbei verwendeten Hilfen.
Die Wahrnehmung der Tätigkeit erfordert die Teilnahme an Wochenend- und Feiertagsdiensten.
Die Wahrnehmung der Tätigkeiten bedingt die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30a BZRG. Dieses ist im Rahmen der Einstellung beizubringen.
Die erforderlichen Zeugnisse/Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerberverfahren. Auch interne Bewerber werden aufgefordert, die erforderlichen Nachweise der Bewerbung beizufügen.
Ihre Ansprechpartnerin im Personal- und Organisationsamt ist: Frau Weller, Tel. 0361 655-2162