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Bewerbungsfrist: 6. November 2024
Im Bürgeramt suchen wir Sie zum frühestmöglichen Termin als:
Die Stadtverwaltung Erfurt bietet sichere und wirtschaftsunabhängige Arbeitsplätze mit umfassenden tariflichen bzw. beamten- und besoldungsrechtlichen Leistungen, regelmäßigen Tariferhöhungen und bedarfsgerechten fachlichen und persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten. Ein flexibles Arbeitszeitmodell mit Gleitzeitregelungen und der Möglichkeit des Freizeitausgleiches sowie gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements ermöglichen eine gute Work-Life-Balance.
Das Bürgeramt ist für die Anliegen von ca. 215.000 Einwohnern zuständig. Zahlreiche städtische Dienstleistungen, wie das Pass- und Meldewesen, Ausländer-, Personenstands-, Straßenverkehrs-, Gewerbe- und Aufsichtsangelegenheiten bis hin zu öffentlicher Sicherheit und Ordnung befinden sich hier unter einem Dach. Die Aufgaben sind vielseitig, verantwortungsvoll und geprägt von den unterschiedlichen Bedürfnissen der Erfurterinnen und Erfurter. Sie sind auf der Suche nach einer abwechslungsreichen und bürgernahen Tätigkeit? Dann werden Sie ein Teil unseres Teams und gestalten ein service- und zukunftsorientiertes Bürgeramt mit!
Das Aufgabengebiet umfasst die Ausstellung von Anmeldebescheinigungen für Prostituierte sowie die Bearbeitung von Erlaubnisanträgen zum Betrieb von Prostitutionsgewerben. Im Rahmen der Anmeldungen klären Sie die Prostituierten in Informations- und Beratungsgesprächen über deren Rechte und Pflichten auf und vermitteln bei Bedarf auch den Kontakt zu Beratungsstellen. Die Bearbeitung der Erlaubnisanträge umfasst neben der Zuverlässigkeitsprüfung des Gewerbetreibenden auch die Prüfung des dazugehörigen Betriebs- und Veranstaltungskonzeptes. Auf der Grundlage Ihrer Prüfungsergebnisse erteilen oder versagen Sie die Erlaubnis für das Gewerbe und erteilen Auflagen oder widerrufen diese im Zweifel. Durch regelmäßige Vorort-Kontrollen überwachen Sie das Prostitutionsgewerbe und sorgen so für die sexuelle Selbstbestimmung und den Schutz der Prostituierten.
Die erforderlichen Zeugnisse/Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerberverfahren. Auch interne Bewerber werden aufgefordert, die erforderlichen Nachweise der Bewerbung beizufügen.
Bei dem o. g. Dienstposten handelt es sich um einen Beförderungsdienstposten auf den – nach Feststellung der Bewährung nach § 36 Thüringer Laufbahngesetz – ohne weitere Auswahlentscheidung eine Beförderung in das Amt eines Stadtoberinspektors/ einer Stadtoberinspektorin (BesGr. A 10 BesO des ThürBesG) möglich ist. Beamtinnen und Beamte statusgleicher Ämter können sich ebenfalls auf den o. g. Dienstposten bewerben.
Bei fachlich-inhaltlichen Fragen zur Stelle wenden Sie sich an: Herrn Franke, Tel. 0361 655 7830
Ihre Ansprechpartnerin im Personal- und Organisationsamt ist: Frau Held, Tel. 0361 655 2163