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Bewerbungsfrist: 28. Oktober 2024
Im Bereich Oberbürgermeister suchen wir Sie zum frühestmöglichen Termin als:
Die Stadtverwaltung Erfurt bietet sichere und wirtschaftsunabhängige Arbeitsplätze mit umfassenden tariflichen bzw. beamten- und besoldungsrechtlichen Leistungen, regelmäßigen Tariferhöhungen und bedarfsgerechten fachlichen und persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten. Ein flexibles Arbeitszeitmodell mit Gleitzeitregelungen und der Möglichkeit des Freizeitausgleiches sowie gesundheitsfördernde und –erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements ermöglichen eine gute Work-Life-Balance. Der Bereich Oberbürgermeister trägt die Hauptverantwortung für die Sicherung des Geschäftsbetriebes in der Stadtverwaltung und die Gewährleistung der Ratsarbeit.
Das Aufgabengebiet umfasst die Leitung und Führung des Büros der Gleichstellungsbeauftragten. Sie nehmen hierbei sowohl die Aufgaben der (behördlichen) Gleichstellungsbeauftragten im Sinne des 1. Teils des Thüringer Gleichstellungsgesetzes wahr, insbesondere Personalmaßnahmen der Stadtverwaltung im Rahmen der gesetzlichen Beteiligungsrechte, wie die Mitwirkung an Einstellungsverfahren und weiteren Personalmaßnahmen. Darüber hinaus wirken Sie bei der Erarbeitung und Fortschreibung des Gleichstellungsplanes sowie von Maßnahmen zur Erreichung der hierin enthaltenen Ziele mit. Weiterhin obliegen Ihnen die Aufgaben der (kommunalen) Gleichstellungsbeauftragten nach dem 2. Teil des Gesetzes, d.h. die Entwicklung von Initiativen, die Durchführung von Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligungen und die Durchsetzung des verfassungsrechtlichen Gebots der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Landeshauptstadt Erfurt. Zu diesem Zweck arbeiten Sie mit Frauengruppen und –verbänden, Gruppen von gleichstellungspolitischer Bedeutung sowie weiteren Stellen, welche Bezug zum Aufgabenbereich vorweisen, zusammen. Darüber hinaus beraten und helfen Sie Rat suchenden Bürgerinnen und Bürgern in Fragen der Chancengleichheit.
Die erforderlichen Zeugnisse/Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerberverfahren. Auch interne Bewerber werden aufgefordert, die erforderlichen Nachweise der Bewerbung beizufügen.
Die Bestellung zur Gleichstellungsbeauftragten erfolgt aufgrund eines anhängigen Rechtsstreits zunächst auf Widerruf. Die Einstellung erfolgt dennoch unbefristet, im Falle einer aus diesem Rechtsstreit resultierenden notwendigen Abberufung werden der Zuschlag erhaltenden Bewerberin gleichwertige interessante Arbeitsaufgaben innerhalb des Team Stadt Erfurt übertragen.
Bei fachlich-inhaltlichen Fragen zur Stelle wenden Sie sich an: Frau Stöckigt, Tel. 0361 655-2087
Ihre Ansprechpartnerin im Personal- und Organisationsamt ist: Frau Rether, Tel. 0361 655-1446