Das Rathaus zu Erfurt – Historische Wandgemälde
Broschüre mit zahlreichen farbigen Abbildungen ist an der Information im Foyer des Rathauses erhältlich.
Broschüre mit zahlreichen farbigen Abbildungen ist an der Information im Foyer des Rathauses erhältlich.
Mit dem neuen Corporate Design bietet die Stadtverwaltung Erfurt auch ein Logo für den privaten Gebrauch an.
Der Bereichsbeirat berät den Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes, bei der Festlegung allgemeiner Grundsätze und Maßstäbe für die bedarfsgerechte und wirtschaftliche Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes sowie bei allen sonstigen zentralen Angelegenheiten des Rettungsdienstes.
Grünanlagen sind die von der Landeshauptstadt Erfurt im Stadtgebiet angelegten und unterhaltenen Grünflächen (z. B. Parkanlagen, Spielanlagen, Bolzplätze, Rollsportanlagen, Straßenbegleitgrün, Brunnenanlagen). Die Grünanlagen dienen als Ruhezonen der Erholung und Entspannung und zum Teil (z.B. Kinderspielplätze und Bolzplätze) der aktiven Freizeitgestaltung. Jedermann hat das Recht, die Grünanlagen unentgeltlich nach Maßgabe der Grünanlagensatzung zu benutzen. Für Sondernutzungen werden Gebühren nach Maßgabe der Grünanlagengebührensatzung erhoben.
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die besondere Benutzung (Sondernutzung) der Grünanlagen im Sinne der Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Landeshauptstadt Erfurt (Grünanlagensatzung) Gebühren nach Maßgabe der Grünanlagengebührensatzung.
Alle Maßnahmen der Feuerwehr zur Abwehr von Brandgefahren, anderen Gefahren und Katastrophengefahren und die gegenseitige Hilfe vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen dieser Satzung unentgeltlich. Kostenersatz und Gebühren für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr werden nach Maßgabe der Vorschriften dieser Satzung erhoben.
Planung und Ziele, um die bisher positive Einzelhandelsentwicklung weiter zu verbessern.
Informationsmaterial des Amtes für Soziales und Gesundheit
Zusammenstellung der Amtsblätter des Jahrgangs 2008
Mit dieser Satzung wird die Satzung über die Widmung der Verwaltungsliegenschaften der Landeshauptstadt Erfurt (Beschluss 127/07) aufgehoben.