Satzung des Ehrenamtsbeirates der Landeshauptstadt Erfurt
Die Landeshauptstadt Erfurt hat einen Ehrenamtsbeirat gebildet. Die Satzung des Ehrenamtsbeirates der Landeshauptstadt Erfurt regelt die Zusammensetzung und die Aufgaben dieses Beirates.
Die Landeshauptstadt Erfurt hat einen Ehrenamtsbeirat gebildet. Die Satzung des Ehrenamtsbeirates der Landeshauptstadt Erfurt regelt die Zusammensetzung und die Aufgaben dieses Beirates.
Der Erfurter Sportbetrieb (ESB) der Landeshauptstadt Erfurt wird als Unternehmen der Stadt Erfurt ohne eigene Rechtspersönlichkeit nach kaufmännischen Grundsätzen als Sondervermögen verwaltet (Eigenbetrieb).
Nach dieser Richtlinie werden Maßnahmen (Projekte, Initiativen) gefördert, die die Möglichkeiten der Betätigung auf dem Gebiet des Sportes beleben, qualifizieren und bereichern. Die Förderung des Sportes nach der Sportförderrichtlinie soll Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die Möglichkeit schaffen, sich entsprechend ihren Interessen und Fähigkeiten in Sport, sportlichem Spiel und spielerischer Bewegung zu betätigen.
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung und für die Nutzung der dafür erforderlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren auf Grund der Abfallgebührensatzung.