Richtlinie: 27.10.2006 00:00
Kategorie: Ehrenamt, Kultur, Stadtrat
Die Stadt Erfurt vergibt einen Titel, der die Bezeichnung „Erfurter Stadtgoldschmied“ trägt. Er wird in Form des symbolischen Titels durch Urkunde und eines Geldbetrages (Stipendium) vergeben. Die Ausschreibung „Erfurter Stadtgoldschmied“ richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, die sich intensiv mit dem Medium Schmuck beschäftigen. Die Einrichtung des symbolischen Amtes „Erfurter Stadtgoldschmied“ ist Ausdruck des Kulturwillens und der Absicht der Stadt Erfurt, eine Spezifik der bildenden Kunst zu fördern und den Bürgern nahe zu bringen.
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Buch: 01.02.2006 08:33
Kategorie: Kultur, Geschichtsmuseen
Ausstellungskatalog
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Satzung: 24.08.2005 00:00
Kategorie: Wissenschaft, Stadtarchiv, Grundlagen
Die Landeshauptstadt Erfurt unterhält ein Stadtarchiv als öffentliche Einrichtung. Das Stadtarchiv hat die Aufgabe, alle in der Stadtverwaltung Erfurt und ihren Einrichtungen sowie in den städtischen Eigenbetrieben anfallenden Unterlagen, die zur Aufgabenerfüllung nicht mehr ständig benötigt werden, zu sichten und solche von historischem Wert mit den entsprechenden Amtsdrucksachen zu verwahren, zu erhalten, zu erschließen sowie allgemein nutzbar zu machen.
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Buch: 01.02.2005 08:33
Kategorie: Kultur
Reihe: Bilder aus der DDR
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Broschüre: 01.02.2004 08:33
Kategorie: Kultur
Ausstellungskatalog des Stadtarchivs Erfurt
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Broschüre: 01.02.2002 08:33
Kategorie: Kultur, Marketing, Tourismus
Illustrierte Broschüre mit acht Stadtrundgängen und einer Künstlerübersicht
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Buch: 02.03.2001 11:21
Kategorie: Wissenschaft, Kultur
Ausstellungskatalog des Stadtarchivs Erfurt
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Buch: 01.02.1999 08:33
Kategorie: Kultur
Ausstellungskatalog und Begleitbuch des Stadtarchivs Erfurt (unter Mitwirkung des Stadtmuseums Erfurt)
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Richtlinie: 16.10.1998 00:00
Kategorie: Bürger, Ehrenamt, Kultur, Politik, Stadtrecht, Soziales, Tourismus
Die Richtlinie regelt die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes.
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Satzung: 22.08.1996 00:00
Kategorie: Bau, Kultur, Grundlagen
Das Denkmalensemble Krämerbrücke gilt es gemäß Thüringer Denkmalschutzgesetz zu fördern, zu pflegen und zu erhalten. Zweck ist es, die in die Stiftung eingebrachten Grundstücke und die Brückenhäuser baulich zu sichern, zu pflegen und zu unterhalten.
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