Veröffentlichungen
Aktuelle Veröffentlichungen
Eigenbetriebssatzung der Landeshauptstadt Erfurt für den Thüringer Zoopark Erfurt
Der Thüringer Zoopark Erfurt wird als sogenanntes Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit außerhalb des Haushaltsplanes der Landeshauptstadt Erfurt nach kaufmännischen Grundsätzen als Sondervermögen verwaltet (Eigenbetrieb). Die Angelegenheiten des Eigenbetriebes werden nach der Eigenbetriebssatzung für den Thüringer Zoopark Erfurt geregelt.
1. Nachtragshaushaltssatzung der Landeshauptstadt Erfurt für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.
Amtsblatt Nr. 1 vom 19.01.2022
Nächtliches Alkoholverbot in der Meienbergstraße. Stadt geht gegen Exzesse der dortigen Partyszene vor – Beobachtung bis Jahresende ist geplant
Amtsblatt Nr. 14 vom 07.08.2020
60 Jahre Elefanten im Zoopark: Bis heute waren insgesamt 15 Dickhäuter in Erfurt zu Hause.
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