Satzung über die Aufwandsentschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Landeshauptstadt Erfurt
Die Satzung über die Aufwandsentschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Erfurt dient der Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die Wahrnehmung der Funktion des Ehrenamtes.