Ergänzungssatzung Vieselbach, Brückenstraße (ERG 003)
Durch diese Satzung werden einzelne Außenbereichsflächen im Gebiet des Ortsteils Vieselbach in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen.
Durch diese Satzung werden einzelne Außenbereichsflächen im Gebiet des Ortsteils Vieselbach in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen.
Die Satzung der Stadt Erfurt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes SA ALT 489 "Bahnhofsquartier Erfurt", bestimmt die Festlegung als Sanierungsgebiet, um städtebaulich Sanierungsmaßnahmen zur Behebung städtebaulicher Missstände durchführen zu können.
Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 15.08.1994 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 19.08.1994), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 16.07.1999 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 06.08.1999) werden für die Baumaßnahme ”Wohngebiet Rochlitzer Straße / MAR 413”, 1. BA Schwarzburger Straße folgende Abschnitte gebildet