Erhaltungssatzung für die Altstadt von Erfurt
Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart der Altstadt von Erfurt aufgrund ihrer städtebaulichen Gestalt bedarf der Abbruch, die Änderung oder Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung für die Altstadt von Erfurt der Genehmigung.