Die untere Abfallbehörde informiert über die Unzulässigkeit des Verbrennens von Baum- und Strauchschnitt
Das Umwelt- und Naturschutzamt der Stadt Erfurt weist darauf hin, dass das Verbrennen von Abfällen einschließlich von Baum- und Strauchschnitt in der Landeshauptstadt Erfurt nicht erlaubt ist. Die Voraussetzungen, unter denen das zeitweilige Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt erlaubt werden kann, sind hier nicht gegeben.