Fernwärmesatzung der Stadt Erfurt
Die Stadt Erfurt sichert in Teilen des Stadtgebietes die Versorgung mit Fernwärme nach Maßgabe dieser Satzung.
Die Stadt Erfurt sichert in Teilen des Stadtgebietes die Versorgung mit Fernwärme nach Maßgabe dieser Satzung.
Für die Bereitstellung von Mittagessen an staatlichen Schulen (Schülerspeisung) entstehen Kosten für die Landeshauptstadt Erfurt. Hierfür erhebt die Landeshauptstadt privatrechtliche Entgelte nach dieser Tarifordnung.
Die Benutzungssatzung gilt Benutzern bzw. Anlieferer der Deponie Erfurt-Schwerborn einschließlich der Eingangszone und des Kleinanliefererplatzes. Die Deponie Erfurt-Schwerborn dient der Ablagerung von Abfällen.
Die Einrichtung "Betreutes Wohnen Lindenweg" ist eine Einrichtung der Jugendhilfe in kommunaler Trägerschaft, die Leistungen der Hilfe zur Erziehung in Form von stationärer und ambulanter Hilfe erbringt. Es werden privatrechtliche Entgelte für die Benutzung dieser Einrichtung erhoben.
Die Rechnungsprüfungsordnung besagt, dass die Landeshauptstadt Erfurt ein Rechnungsprüfungsamt unterhält und welche Aufgaben es besitzt.
Mit dem Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses BuV 003/03 wurde auf Grundlage der Satzung über die Erhebung der Straßenausbaubeiträge (SAB) für die o. g. Baumaßnahme ein Abschnitt zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen gebildet.
Mit dem Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses BuV 002/03 wurde auf Grundlage der Satzung über die Erhebung der Straßenausbaubeiträge (SAB) für die o. g. Baumaßnahme ein Abschnitt zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen gebildet.
Mit dem Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses BuV 041/02 wurde auf Grundlage der Satzung über die Erhebung der Straßenausbaubeiträge (SAB) für die o. g. Baumaßnahme ein Abschnitt zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen gebildet.
Mit dem Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses BuV 040/02 wurde auf Grundlage der Satzung über die Erhebung der Straßenausbaubeiträge (SAB) für die o. g. Baumaßnahme ein Abschnitt zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen gebildet.
Mit dem Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses BuV 028/02 wurde auf Grundlage der Satzung über die Erhebung der Straßenausbaubeiträge (SAB) für die o. g. Baumaßnahme ein Abschnitt zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen gebildet.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.