Satzung zur Regelung des Marktwesens für die Landeshauptstadt Erfurt (Marktsatzung)
Als öffentliche Einrichtung betreibt die Landeshauptstadt Erfurt Wochenmärkte, z. B. am Domplatz, dem Moskauer Platz und am Roten Berg. Diese Satzung regelt u. a. die Marktzeiten, die Angebote auf dem Wochenmarkt, die Standplätze, die Marktaufsicht und das Verfahren zur Bekanntmachung der Auswahl der Bewerber um die Standplätze auf dem Markt.