Fachberatung Kinderschutz

Information zu der Leistung

  • Anonyme Fallberatung (aus Daten- und Vertrauensschutz) und Unterstützung im weiteren Fallvorgehen
  • Schulung und Sensibilisierung im Kinderschutz zur Früherkennung und Prävention von Kinderschutzfällen
  • Netzwerkarbeit

Verpflichtend ist die Beratung für

  • Fachkräfte, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen, z.B. Kindertageseinrichtungen, Jugendarbeit oder Hilfen zur Erziehung

Einen Rechtsanspruch auf die Beratung haben

  • Berufsgeheimnisträger, z.B. Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen, staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen
  • Lehrerinnen und Lehrer
  • Personen, die darüber hinaus beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen

Die Beratungen orientieren sich an einem festen Schema:

  1. Anfrage an die Fachberatung Kinderschutz
  2. Klärung des Beratungsauftrages
  3. Terminvereinbarung
  4. Persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch zur Gefährdungseinschätzung
  • Anonymisierte Fragestellung
    • Analyse von gewichtigen Anhaltspunkten, Ressourcen und Mitwirkungsbereitschaft (Faktenbündelung)
  • Beantwortung von Verständnis- und Informationsfragen
  • Ideensammlung zur Weiterarbeit im Fall
  • gemeinsame Einschätzung des Gefährdungsrisikos (Falleinordnung)
  • Planung notwendiger und geeigneter Maßnahmen zur Sicherstellung des Kindeswohls/ Absprache der nächsten Handlungsschritte und Übernahme von Verantwortungsbereichen

Im Anschluss der Beratung

  • Reflexion der Fallberatung
  • Bei Bedarf Vereinbarung eines Nachfolgetermins

Wichtig ist, das die Fallverantwortung bei der zuständigen Fachkraft verbleibt! Die Entgegennahme von Gefährdungsmeldungen verbleibt weiterhin beim Allgemeinen Sozialdienst (0361 655-4742 oder -4826).

Benötigte Unterlagen

keine

Kosten

keine

Ansprechpartner

Frau Blechschmidt
Diplom-Sozialarbeiterin
workTel. +49 361 655-4785+49 361 655-4785faxFax +49 361 655-6708

Zuständige Stelle