Schülerbeförderung

Information zu der Leistung

Für jede Schülerin und jeden Schüler der Klassenstufe 1 bis 13 an einer staatlichen allgemeinbildenden Schule kann beim Amt für Bildung ein Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten gestellt werden. Bei Bewilligung erhalten die Schülerinnen und Schüler vorrangig eine Chipkarte der EVAG mit eFAW.

Schülerinnen und Schüler an den staatlichen berufsbildenden Schulen können ebenfalls einen Antrag stellen; hier erfolgt im Falle der Bewilligung zweimal jährlich eine Refinanzierung.

Voraussetzung ist jeweils, dass sich der Hauptwohnsitz auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt befindet.

Schülerinnen und Schüler, die eine Schule in Erfurt besuchen, erhalten die Anträge im Sekretariat ihrer Schule. Dort werden die Anträge ausgefüllt wieder entgegengenommen, der Schulbesuch bestätigt und die Anträge anschließend an das Amt für Bildung weitergeleitet. Das Merkblatt zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO können Sie hier einsehen.

Schülerinnen und Schüler, die eine Schule außerhalb von Erfurt besuchen, erhalten das Antragsformular im Amt für Bildung.

Die Anträge für die Klassenstufe 1 bis 10 an den allgemeinbildenden Schulen können auch über das Internetportal Thavel gestellt werden.

Die Antragsprüfung erfolgt gemäß § 4 Thüringer Schulfinanzierungsgesetz (ThürSchFG).

Nach erfolgter Prüfung des Antrages erhalten die Antragsteller einen entsprechenden Bescheid (Ablehnung bzw. Bewilligung).

Für Schülerinnen und Schüler mit (manifesten) Beeinträchtigungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Fahrdienst zu stellen. Dieser ist in der besuchten Erfurter Schule und im Amt für Bildung erhältlich. Das Merkblatt zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO können Sie hier einsehen.

Für Schülerinnen und Schüler, welche eine Schule in freier Trägerschaft besuchen, gelten die Regelungen des § 4 ThürSchFG i. V. m. § 23 des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft (ThürSchfTG) entsprechend.

 

Hinweis

Diese Seite gibt es auch in Leichter Sprache: Schülerbeförderung in Leichter Sprache

Weiterführende Informationen

Der Freistaat Thüringen bietet die Möglichkeit über das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) einer elektronischen Antragstellung für die Abwicklung von Anzeige und Genehmigungsverfahren unter Nutzung des Internet an.

Unter der Rubrik "Online-Dienste" finden Sie die entsprechende Verlinkung.

Ansprechpartner

SB Schülerangelegenheiten
workTel. +49 361 655-4025+49 361 655-4025faxFax +49 361 655-7162

Zuständige Stelle