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Bewerbungsfrist: 16. August 2024
Im Bürgeramt suchen wir Sie zum frühestmöglichen Termin als:
Die Stadtverwaltung Erfurt bietet sichere und wirtschaftsunabhängige Arbeitsplätze mit umfassenden tariflichen bzw. beamten- und besoldungsrechtlichen Leistungen, regelmäßigen Tariferhöhungen und bedarfsgerechten fachlichen und persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten. Ein flexibles Arbeitszeitmodell mit Gleitzeitregelungen und der Möglichkeit des Freizeitausgleiches sowie gesundheitsfördernde und –erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements ermöglichen eine gute Work-Life-Balance.
Das Bürgeramt ist für die Anliegen von ca. 215.000 Einwohnern zuständig. Zahlreiche städtische Dienstleistungen, wie das Pass- und Meldewesen, Ausländer-, Personenstands-, Straßenverkehrs-, Gewerbe- und Aufsichtsangelegenheiten bis hin zu öffentlicher Sicherheit und Ordnung befinden sich hier unter einem Dach. Die Aufgaben sind vielseitig, verantwortungsvoll und geprägt von den unterschiedlichen Bedürfnissen der Erfurterinnen und Erfurter. Sie sind auf der Suche nach einer abwechslungsreichen und bürgernahen Tätigkeit? Dann werden Sie ein Teil unseres Teams und gestalten ein service- und zukunftsorientiertes Bürgeramt mit!
Das Aufgabengebiet umfasst die Bearbeitung von Kfz-Angelegenheiten im Bürgerservice, wie zum Beispiel Neuzulassungen, Umschreibungen, Einfuhren etc. Sie sind unter anderem für die Prüfung von Anträgen und Unterlagen, die Erstellung von Kostenbescheiden, die Ausgabe von Fahrzeugpapieren sowie für die Bearbeitung von internetbasierten Kfz- und Großkundenvorgängen zuständig. In Kombination mit einer qualifizierten Bürgerberatung bearbeiten Sie auch schwierige Kfz-Angelegenheiten (Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und Einzelgenehmigungen). Sollte beispielsweise kein Haftpflichtversicherungsschutz vorliegen, sind Sie befugt Betriebsuntersagungen zu bearbeiten und Verwaltungszwangsmaßnahmen einzuleiten.
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Die erforderlichen Zeugnisse/Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerberverfahren. Auch interne Bewerber werden aufgefordert, die erforderlichen Nachweise der Bewerbung beizufügen.
Bei dem o. g. Dienstposten handelt es sich um einen Beförderungsdienstposten auf den – nach Feststellung der Bewährung nach § 36 Thüringer Laufbahngesetz – ohne weitere Auswahlentscheidung eine Beförderung in das Amt eines Stadthauptsekretärs/ einer Stadthauptsekretärin (BesGr. A 8 BesO des ThürBesG) möglich ist. Beamtinnen und Beamte statusgleicher Ämter können sich ebenfalls auf den o. g. Dienstposten bewerben.
Bei fachlich-inhaltlichen Fragen zur Stelle wenden Sie sich an: Herrn Arnold, Tel. 0361 6557620
Ihre Ansprechpartnerin im Personal- und Organisationsamt ist: Frau Held, Tel. 0361 6551476