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Bewerbungsfrist: 1. August 2024
Im Jugendamt suchen wir Sie zum frühestmöglichen Termin als:
Die Stadtverwaltung Erfurt bietet sichere und wirtschaftsunabhängige Arbeitsplätze mit umfassenden tariflichen bzw. beamten- und besoldungsrechtlichen Leistungen, regelmäßigen Tariferhöhungen und bedarfsgerechten fachlichen und persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten. Ein flexibles Arbeitszeitmodell mit Gleitzeitregelungen und der Möglichkeit des Freizeitausgleiches sowie gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements ermöglichen eine gute Work-Life-Balance.
Jugendamt Erfurt – Für Kinder und Jugendliche! Sie wollen in der Kinder- und Jugendhilfe mitwirken? Wir suchen zur Erfüllung unserer Aufgaben als Jugendamt Erfurt engagierte Kolleginnen und Kollegen, die bei der Umsetzung der rechtlichen Grundlagen nach dem Achten Sozialgesetzbuch aktiv mitwirken, um Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gewähren. In der Elterngeldstelle erwartet Sie ein spannendes Themengebiet rund um die Beratung werdender und frisch gebackener Eltern hinsichtlich der finanziellen Absicherung nach der Geburt des Nachwuchses. Durch die Zusammenarbeit bspw. mit Krankenkassen, dem Jobcenter und dem Thüringer Landesverwaltungsamt erlangen Sie außerdem Einblicke in viele andere Bereiche der Verwaltung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und Mitarbeit im Jugendamt Erfurt!
Das Aufgabengebiet umfasst die Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Darunter zählen insbesondere die Beratung der Anspruchsberechtigten sowie die Entgegennahme, Bearbeitung und Entscheidung der Anträge inklusive der Folgeanträge. Sie erstellen Bescheide und überwachen die endgültige Festsetzung von vorläufigen Bescheiden. Außerdem entscheiden Sie über Mahnungen sowie Stundungen und setzen die Rückforderungen durch.
Die erforderlichen Zeugnisse/Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerberverfahren. Auch interne Bewerber werden aufgefordert, die erforderlichen Nachweise der Bewerbung beizufügen.
Bei dem o.g. Dienstposten handelt es sich um einen Beförderungsdienstposten auf den – nach Feststellung der Bewährung nach § 36 Thüringer Laufbahngesetz – ohne weitere Auswahlentscheidung eine Beförderung in das Amt eines Stadthauptsekretärs/ einer Stadthauptsekretärin (BesGr. A 8 BesO des ThürBesG) möglich ist. Beamtinnen und Beamte statusgleicher Ämter können sich ebenfalls auf den o.g. Dienstposten bewerben.
Ihre Ansprechpartnerin im Personal- und Organisationsamt ist: Frau Weller, Tel. 0361 655-2162