Beim Winterdienst an Rollstuhlfahrer denken
Der Behindertenbeauftragte bittet alle Hauseigentümer und die von ihnen beauftragten Hausmeisterdienste, bei der Schneeräumung darauf zu achten, dass an den Straßenkreuzungen, besonders im Bereich abgesenkter Borde, die Übergänge zur anderen Straßenseite freigehalten werden. Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte – aber auch Eltern mit Kinderwagen – kommen sonst nicht auf die andere Straßenseite.
Vielen Dank Allen, die sich in dieser Zeit mit Umsicht darum bemühen, dass niemand wegen seiner Behinderung unnötige Nachteile hinnehmen muss!