Leistung

Information zu der Leistung

Aufstellen der Vorschlagsliste für Jugendschöffen

Benötigte Unterlagen

Bereitschaftserklärung zur Aufnahme in die Jugendschöffenliste
 

Weiterführende Informationen

Vorschläge für die Benennung von Jugendschöffen können

  • der Jugendhilfeausschuss
  • Fraktionen/Parteien
  • Vereinigungen jeder Art (z.B. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, Organisationen der kirchlichen und sozialen Arbeit, Sportvereine, Umweltorganisationen u.ä.)

einreichen.

Personen können sich auch selbst bewerben. Grundvoraussetzung für die Aufnahme in die Vorschlagsliste des Jugendhilfeausschusses ist der Hauptwohnsitz in Erfurt.

Für die Bewerbung nutzen Sie bitte die Bereitschaftserklärung für die Aufnahme in die Vorschlagsliste als Jugendschöffe.