48. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Vieselbach "Nördlich Erfurter Allee/ An der Fasanerie" - Aufstellungsbeschluss, Billigung Vorentwurf und frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit

24.06.2024 00:00 – 26.07.2024 24:00

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

Stadtratsbeschluss 2686/23 vom 15.05.2024

Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Amtsblatt am 19.06.2024
Amtlicher Teil

Beschluss zur Drucksachen-Nr. 2686/23
der Sitzung des Stadtrates vom 15.05.2024

48. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Vieselbach "Nördlich Erfurter Allee/ An der Fasanerie" - Aufstellungsbeschluss, Billigung Vorentwurf, frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit

Genaue Fassung:

01  ​​​​Für den Bereich Vieselbach „Nördlich Erfurter Allee/ An der Fasanerie“ (Anlage 1) soll gemäß § 2 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB der Flächennutzungsplan geändert werden.

02  Der Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 48 für den Bereich Vieselbach „Nördlich Erfurter Allee/ An der Fasanerie“ in seiner Fassung vom 01.12.2023 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

03  Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes und dessen Begründung durchgeführt. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

                                                                                                  * * *

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 48 für den Bereich Vieselbach „Nördlich Erfurter Allee/ An der Fasanerie“ und die Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

                                                                            vom 24. Juni bis 26. Juli 2024

im Internet unter www.erfurt.de/ef111560 veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet kann die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 48 während des Auslegungszeitraumes im Bauinformationsbüro der Stadtverwaltung Erfurt, Warsbergstraße 3 - Zwischenbau, 3. Obergeschoss, Zimmer B 301a, innerhalb der Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Freitag             09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag                                              09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag                                          09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
(außer samstags, sonn- und feiertags)
eingesehen werden.

Außerhalb dieser Zeiten ist die Einsichtnahme nach gesonderter Terminvereinbarung mit dem Bauinformationsbüro möglich. (Kontakt: 0361/ 655-3914;  bauinfo@erfurt.de)
Darüber hinaus können im Rahmen des Bürgerservices die Unterlagen während des o. g. Auslegungszeitraumes auch in der Ortsteilbetreuung eingesehen werden.

Die Sprechstunden des Sachgebietes Ortsteilbetreuung finden zu den Dienstzeiten in der Rumpelgasse 1 statt.

Montag            8:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr
Dienstag          8:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch          8:00 – 11:30 Uhr
Donnerstag     8:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger terminlicher Vereinbarung. (Kontakt: 0361/ 655-1063) Vororttermine sind individuell zu vereinbaren. Hinweise und Anfragen sind jederzeit über ortsteile@erfurt.de möglich.

Während der Veröffentlichungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.Von Jedermann können Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Öffnungszeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Ihre Stellungnahme senden Sie unter Angabe der Planung an bauinfo@erfurt.de oder postalisch an: Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Warsbergstraße 3, 99092 Erfurt. (Kontakt: 0361/ 655-3914;  bauinfo@erfurt.de)

Ziele und Zwecke der Planung:

  • planungsrechtliche Umsetzung räumlicher Zielstellungen des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) 2030 für den Ortsteil Vieselbach
  • Entwicklung von Wohnbauflächen zur Deckung bestehender Wohnraumnachfrage entsprechend der Ziele der Wohnbedarfsprognose 2040
  • planungsrechtliche Sicherung von Flächen für die Umsetzung von sozialen Anlagen und Einrichtungen
  • Einordnung von räumlich bedeutsamen Grün- und Freiräumen

Die Skizze stellt die ungefähre Lage der Planung dar und dient nur zur allgemeinen Information.

Hinweise:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden.

In Umsetzung der Informationspflichten der EU- Datenschutzgrundverordnung können im o.g. Bauinformationsbüro der Stadtverwaltung Erfurt innerhalb der o.g. Öffnungszeiten und unter www.erfurt.de/ef129669 die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens eingesehen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Angaben zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten, dem Zweck und den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, den personenbezogene Daten, den betroffenen Personen, den Empfängern personenbezogener Daten, die Dauer der Speicherung, die Rechte der Betroffenen und zum Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörden.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

gez. Bausewein
A. Bausewein
Oberbürgermeister

Wichtiger Nutzungshinweis!

Lassen Sie sich zum Verständnis der Planungen fachkundig von unseren Mitarbeitern beraten.
Per E-Mail abgegebene Stellungnahmen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.

Bitte geben Sie Ihre postalische Anschrift an, damit eine Zwischenmitteilung als Empfangsbestätigung und die Mitteilung des Abwägungsergebnisses erfolgen kann.

Entnehmen Sie bitte weitere Informationen dem Bekanntmachungstext.