Online-Dienst: Online-Bewerbung
Jetzt online für diese Stelle bewerben!
Bewerbungsfrist: 17. Juli 2024
Im Garten- und Friedhofsamt suchen wir Sie als:
Die Stadtverwaltung Erfurt bietet sichere und wirtschaftsunabhängige Arbeitsplätze mit umfassenden tariflichen bzw. beamten- und besoldungsrechtlichen Leistungen, regelmäßigen Tariferhöhungen und bedarfsgerechten fachlichen und persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten. Ein flexibles Arbeitszeitmodell mit Gleitzeitregelungen und der Möglichkeit des Freizeitausgleiches sowie gesundheitsfördernde und –erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements ermöglichen eine gute Work-Life-Balance.
Das Garten- und Friedhofsamt ist das grüne Amt im Dezernat Bau und Verkehr. Wir gestalten und pflegen die öffentlichen Anlagen der Blumenstadt Erfurt. Die Stadtverwaltung Erfurt unterhält den Hauptfriedhof und 25 Ortsteilfriedhöfe. Wir verstehen uns als Dienstleister für unsere Hinterbliebenen. Unser Ziel ist es, die Hinterbliebenen durch Service und Gestaltung der letzten Ruhestätte bei der Trauerarbeit zu unterstützen. Unsere Friedhöfe werden als Ort der Ruhe sowie der Begegnung verstanden und präsentieren gleichzeitig ihren geschichtlichen und individuellen Charakter. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie unser Selbstverständnis von Dienstleistung und Service mittragen und sich mit einbringen. Als Fachkraft Grünpflege sind Sie verantwortlich für die Sauberkeit, Pflege und Verkehrssicherheit der Grünflächen und Grabanlagen. Wenn Sie tatkräftig anpacken können und gleichzeitig den Hinterbliebenen und Bestattungsunternehmen gegenüber besonnen und pietätvoll auftreten können, dann sind genau Sie der/die Richtige.
Das Aufgabengebiet umfasst, u.a. die Durchführung von Pflanz- und Pflegearbeiten auf den Grünflächen des Hauptfriedhofes sowie die Unterhaltung und Pflege von Grabanlagen. Weiterhin wird die Kontrolle des Zustandes der zugeordneten Grünflächen hinsichtlich Verkehrssicherheit und Pflegezustand sowie die Feststellung und ggf. Behebung von Pflegedefiziten und sonstigen Mängeln ausgeführt. Die Erstherrichtung von Grabstätten sowie die Räumung von aufgelösten Grabstätten einschließlich Grabsteinentfernung gehört ebenfalls dazu, wie die Wahrnehmung von Trägerleistungen bei Erdbestattungen. Des Weiteren erfüllen Sie Reinigungs- und Säuberungsarbeiten auf Grünflächen und wirken bei der Kontrolle von Ausstattungselementen und Grabsteinen auf Verkehrssicherheit mit. Weiterhin warten und pflegen Sie die Ihnen zugewiesenen Maschinen und Geräte und erfüllen alle damit in Zusammenhang stehenden Leistungen. Die Ausübung der Tätigkeiten erfordert die Teilnahme am Rufbereitschafts-, Wochenend- und Feiertagsdienst.
Die Tätigkeit erfordert die Teilnahme am Rufbereitschafts-, Wochenend- und Feiertagsdienst.
Die erforderlichen Zeugnisse/Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerberverfahren. Auch interne Bewerber werden aufgefordert, die erforderlichen Nachweise der Bewerbung beizufügen.
Bei fachlich-inhaltlichen Fragen zur Stelle wenden Sie sich an: Schreier, Tel. 0361 655-5710
Ihre Ansprechpartnerin im Personalamt ist: Frau Burkhardt, Tel. 0361 655-1447