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Bewerbungsfrist: 1. September 2024
Im Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz suchen wir ab 01.04.2025 Anwärter für den
Die Stadtverwaltung Erfurt benötigt engagierte und motivierte Nachwuchskräfte wie Dich. Die frühzeitige Identifikation mit unserer Berufsfeuerwehr ist hierbei besonders wichtig. Wir bilden unsere Nachwuchskräfte daher vorrangig selbst aus. Hierbei bieten wir Dir eine praxisorientierte und vielseitige Ausbildung. Wir bieten Dir gesetzlich garantierte Anwärterbezüge, vermögenswirksame Leistungen und ein qualifiziertes Ausbilderteam. Du fühlst Dich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung.
Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes werden im Einsatzdienst zur unmittelbaren Gefahrenabwehr bei der Brandbekämpfung, bei der technischen Hilfeleistung, bei der Abwehr von ABC-Gefahren, sowie in der rettungsdienstlichen Notfallrettung eingesetzt. Tätigkeiten im Rahmen des Katastrophenschutzes sind möglich. Steht die Verwendung in der Zentralen Leitstelle Erfurt im Vordergrund, werden Angehörige des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes als Disponenten tätig. In einsatzfreien Zeiten sind sie für die Pflege, Wartung und Einsatzbereithaltung der Geräte und Fahrzeuge verantwortlich. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Aus- und Fortbildung, sowie die Erhaltung der physischen Einsatzfähigkeit.
Die Ausbildung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf und dauert 18 Monate. Sie findet an den Feuerwachen der Berufsfeuerwehr Erfurt, bei Bildungsträgern des Rettungsdienstes, sowie an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz statt. Die Ausbildung endet mit dem Abschlusslehrgang des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule.
Das Auswahlverfahren wird auf Grundlage des § 1 Abs. 1 der Thüringer Feuerwehr-Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung durchgeführt. Dabei wird die Eignung anhand der Kenntnisse, Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften festgestellt. Bestandteile sind ein schriftlicher, praktisch-sportlicher und mündlicher Test. Aufgrund der besonderen gesundheitlichen und körperlichen Anforderung an Feuerwehrbeamte ist vor der Einstellung die Tauglichkeitsuntersuchung für den Dienst in der Feuerwehr nach amtsärztlichem und arbeitsmedizinischen Grundsätzen erforderlich.
Erforderlich sind neben den gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 7 Beamtenstatusgesetz und § 8 Thüringer Laufbahngesetz die Einstellungsvoraussetzungen des § 14 Absatz 2 der Thüringer Feuerwehr-Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Eingestellt werden kann, wer:
Die erforderlichen Zeugnisse/Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerberverfahren. Auch interne Bewerber werden aufgefordert, die erforderlichen Nachweise der Bewerbung beizufügen.
Alle Fragen beantwortet? Das Team Ausbildung steht bei Rückfragen unter den angegebenen Kontaktdaten gern als Ansprechpartner zur Verfügung.