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Bewerbungsfrist: 5. Juli 2024
Im Amt für Datenverarbeitung suchen wir Sie zum frühestmöglichen Termin als:
Die Stadtverwaltung Erfurt bietet eine herausgehobene Führungsposition mit umfassenden tariflichen bzw. beamten- und besoldungsrechtlichen Leistungen, regelmäßigen Tariferhöhungen und bedarfsgerechten fachlichen und persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten. Ein flexibles Arbeitszeitmodell mit Gleitzeitregelungen und der Möglichkeit des Freizeitausgleiches sowie gesundheitsfördernde und –erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements ermöglichen eine gute Work-Life-Balance.
Das Amt für Datenverarbeitung ist dem Dezernat 02, Finanzen, Wirtschaft und Digitalisierung, zugeordnet. Die ca. 60 Mitarbeiter des Amtes sind federführend mit der Digitalisierung der Verwaltungsprozesse beschäftigt. Das Amt verantwortet die IT-Infrastruktur der Landeshauptstadt Erfurt und deren strategische Entwicklung. Dies umfasst auch die Koordination der IT aller Fachbereiche der Stadt mit 326 reinen DV-Verfahren für 4144 administrierte Nutzer-Accounts auf 2320 Desktop- und 520 mobilen Geräten, verteilt über mehrere hochverfügbare Rechenzentren und 37 Standorte.
Das Aufgabengebiet umfasst die Leitung und Führung des Amtes für Datenverarbeitung. Das beinhaltet insbesondere die fachliche Anleitung sowie die Sicherstellung der Qualifizierung und Weiterbildung der Mitarbeiter. Die Wahrnehmung der Tätigkeit beinhaltet die Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten, insbesondere die Planung, Entwicklung und Strategie der informations- und kommunikationstechnischen Infrastruktur der Stadtverwaltung sowie Koordinierung, Steuerung und Kontrolle des Einsatzes von IT-Systemen innerhalb des gesamten Verantwortungsbereichs der Stadtverwaltung. Weiterhin ist die Steuerung des wirtschaftlichen Einsatzes von finanziellen, technischen und personellen Ressourcen ein wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit. Die stetige Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation zur effektiveren und effizienteren Aufgabenerfüllung wird erwartet.
oder
sowie
Die erforderlichen Zeugnisse/Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerberverfahren. Auch interne Bewerber werden aufgefordert, die erforderlichen Nachweise der Bewerbung beizufügen.
Bei dem o.g. Dienstposten handelt es sich um einen Beförderungsdienstposten auf den – nach Feststellung der Bewährung nach § 36 Thüringer Laufbahngesetz – ohne weitere Auswahlentscheidung eine Beförderung mindestens in die Besoldungsgruppe A 15 möglich ist. Beamtinnen und Beamte statusgleicher Ämter können sich ebenfalls auf den o. g. Dienstposten bewerben. Die Berufung in ein Beamtenverhältnis kann im Rahmen der Einstellung geprüft werden. Die Zahlung einer Zulage nach der Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Gewinnung und zur Bindung von Fachkräften (Fachkräfte-RL) und/oder die Vorweggewährung von Erfahrungsstufen bei Fachkräften ohne Berufserfahrung kann bei der Einstellung geprüft werden.
Bei fachlich-inhaltlichen Fragen zur Stelle wenden Sie sich an: Dezernat 02, Finanzen, Wirtschaft und Digitalisierung, Tel. 0361 655-1200
Ihre Ansprechpartnerin im Personal- und Organisationsamt ist: Frau Bischoff, Tel. 0361 655-1457