1. Erforderlich ist:
- ein Hochschulabschluss (Diplom FH oder Bachelor) in einer betriebswirtschaftlichen oder verwaltungswissenschaftlichen Fachrichtung, der Abschluss als Verwaltungsfachwirt (FL II) oder ein Abschluss als Verwaltungsbetriebswirt/-in (VWA) bzw. Betriebswirt/-in (VWA) mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung in Tätigkeiten mit einer Bewertung nach mindestens E 8 TVöD in der öffentlichen Verwaltung
2. Wünschenswert sind:
- umfassende Kenntnisse im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, der Anlagenbuchhaltung sowie zum Anlagevermögen und der Kosten- und Leistungsrechnung
- anwendungsbereite Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht und der Standardsoftware sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in die fachspezifische Software
- eine effiziente und selbstständige Arbeitsweise sowie Eigeninitiative
- ein hohes fachliches Wissen und Können und ein gutes schriftliches Ausdrucksvermögen
- Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit
Die erforderlichen Zeugnisse/Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerberverfahren. Auch interne Bewerber werden aufgefordert, die erforderlichen Nachweise der Bewerbung beizufügen.