Monatskarte (Sozialticket)
Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 24.05.2023, Anlage 1 zur Drucksache 1029/23 (Verfahren Sozialticket) können Inhaber eines Sozialausweises der Landeshauptstadt Erfurt im Amt für Soziales einen Zuschuss in Höhe von 30,00 EUR pro Monat für eine Monatskarte erhalten. Erstattungsfähig sind ausschließlich die Fahrkartenmodelle der Erfurter Verkehrsbetriebe AG (EVAG) Abo Solo, Abo Plus, Abo Mobil65, Deutschlandticket und die Monatskarte ohne Aboverpflichtung. Ein Vergleich der Abo-Angebote ist auf den Seiten der EVAG möglich.
Der monatliche Zuschuss wird für einen berechtigten Sozialausweisinhaber pro Bedarfsgemeinschaft gezahlt.
Die Erstattung des Zuschusses zur Monatsfahrkarte der EVAG ist schriftlich zu beantragen.
Hinsichtlich der Abrechnung ist zu unterscheiden zwischen der Papiermonatsfahrkarte und der Abo-Monatsfahrkarte:
Papiermonatsfahrkarten sind nach Ablauf des Gültigkeitszeitraumes der Fahrkarte im Original auf die Rückseite des Antrages zu kleben. Die Erstattung erfolgt bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen auf die Bankverbindung des Berechtigten.
Die Erstattung des Zuschusses für die Abo-Monatsfahrkarten Abo Solo, Abo Plus, Abo Mobil65 und Deutschlandticket gilt bis zum Ablauf des Abo-Vertrages, längstens jedoch bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes des Sozialausweises. Der Zuschuss wird monatlich zum Ende des Monats auf die Bankverbindung des Berechtigten überwiesen.
Zur Überprüfung des Anspruchs bei Abo-Monatskarten erfolgt ein Datenabgleich mit der EVAG. Diesem Abgleich ist auf dem Antrag zuzustimmen. Für den Abgleich ist die Angabe der Vertrags-Nummer des Abo-Vertrages erforderlich. Diese Nummer ist auf den Kontoauszügen (AB 2...) zu finden. Mit Verlängerung des Sozialausweises der Landeshauptstadt Erfurt ist ein neuer Antrag auf Erstattung des Zuschusses zur Monatsfahrkarte zu stellen.
Die Erstattung des Zuschusses des jeweiligen Fahrkartenmodells ist am Tag der Antragstellung (Posteingang) rückwirkend für maximal drei unmittelbar vorangegangene Monate möglich.
Eine Erstattung für Monatsfahrkarten, die sich zeitlich überschneiden, wird ausgeschlossen.
Nach Eingang des Antrages und erfolgter Prüfung erhalten Sie einen Bescheid.
Den Antrag finden Sie im Anhang unter "Formulare".
- Antrag auf Erstattung eines Zuschusses zur Monatsfahrkarte
- Papiermonatsfahrkarten im Original (aufgeklebt auf die Rückseite des Antrages)
Ausgenommen von der Erstattung sind alle nicht genannten Fahrkarten-Modelle der EVAG.
Der Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten auf Schulwegen kann separat durch das Amt für Bildung geprüft werden. Anträge für die Übernahme der Beförderungskosten sind in der Schule erhältlich. Erfurter Schüler an Schulen außerhalb Erfurts erhalten das Antragsformular im Amt für Bildung der Stadt Erfurt.
- Allgemeine Beratung in sozialen Angelegenheiten, Information und Terminvergabe im Haus
- Bearbeitung von Grundstücksanfragen als Zuarbeit entsprechend Sozialhilfegesetz SGB II
- Beglaubigung der Vorsorgevollmacht
- Beihilfe
- Beratung und Unterstützung bei drohendem Wohnungsverlust sowie bei bestehender Obdachlosigkeit
- Bestattungskosten
- Bewilligung von Wohngeld
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
- Einmalige Beihilfen
- Ermäßigte Theaterkarten
- Erstellung Negativbescheid, Wohngeld
- Familienpass
- Gewährung von Förderungen nach der Förderrichtlinie -FRL Soziales EF-
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfen zur Gesundheit
- Hilfen zur Pflege
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Leistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Projektorganisation für Arbeit und Qualifizierung
- Seniorenarbeit
- Seniorenklub Berliner Straße 26 - Garten der Begegnungen und Café
- Seniorenklub Hans-Grundig-Straße 25
- Seniorenklub Jakob-Kaiser-Ring 56 - Treff und Garten der Generationen
- Seniorenklub Weitergasse 25
- Sinnesbehindertengeld / Blindenhilfe
- Sozialausweis
- Unterhaltsvorschuss