Sinnesbehindertengeld / Blindenhilfe

Information zu der Leistung

Sinnesbehindertengeld nach dem Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz (ThürSinnbGG) und Blindenhilfe nach § 72 Sozialgesetzbuch (SGB) XII  erhalten blinde, gehörlose und taubblinde Menschen zum Ausgleich der durch ihre Behinderung bedingten Mehraufwendungen.

Sinnesbehindertengeld ist - im Gegensatz zur Blindenhilfe - eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung.

Benötigte Unterlagen

Sinnesbehindertengeld:

  • Antragsvordruck
  • Bescheid/Ausweis über Schwerbehinderung
  • Betreuerausweis
  • Vollmacht

Blindenhilfe:

  • Antragsvordruck
  • Bescheid/Ausweis über Schwerbehinderung
  • Betreuerausweis
  • Vollmacht
  • Nachweise über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Kosten

keine

Ansprechpartner

Herr Göring
Sachbearbeiter
workTel. +49 361 655-6334+49 361 655-6334faxFax +49 361 655-6299
Frau König
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-6339+49 361 655-6339faxFax +49 361 655-6299
Herr May
Sachbearbeiter
workTel. +49 361 655-6261+49 361 655-6261faxFax +49 361 655-6299