Gewährung von Förderungen nach der Förderrichtlinie -FRL Soziales EF-
Die Landeshauptstadt Erfurt fördert Projekte von Trägern der freien Wohlfahrtspflege, Vereinen und Verbänden, Selbsthilfegruppen und sonstiger Institutionen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gemäß der Förderrichtlinie zur Erfüllung sozialer Aufgaben (FRL Soziales EF).
Beachten Sie bitte die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Förderungen - ANBestEF.
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie auch das Merkblatt zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 DS GVO im Rahmen von Antragstellungen von Förderungen nach der FRL Soziales EF.
- Allgemeine Beratung in sozialen Angelegenheiten, Information und Terminvergabe im Haus
- Bearbeitung von Grundstücksanfragen als Zuarbeit entsprechend Sozialhilfegesetz SGB II
- Beglaubigung der Vorsorgevollmacht
- Beihilfe
- Beratung und Unterstützung bei drohendem Wohnungsverlust sowie bei bestehender Obdachlosigkeit
- Bestattungskosten
- Bewilligung von Wohngeld
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
- Einmalige Beihilfen
- Ermäßigte Theaterkarten
- Erstellung Negativbescheid, Wohngeld
- Familienpass
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfen zur Gesundheit
- Hilfen zur Pflege
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Leistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Monatskarte (Sozialticket)
- Projektorganisation für Arbeit und Qualifizierung
- Seniorenarbeit
- Seniorenklub Berliner Straße 26 - Garten der Begegnungen und Café
- Seniorenklub Hans-Grundig-Straße 25
- Seniorenklub Jakob-Kaiser-Ring 56 - Treff und Garten der Generationen
- Seniorenklub Weitergasse 25
- Sinnesbehindertengeld / Blindenhilfe
- Sozialausweis
- Unterhaltsvorschuss