Mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes zum 1. Januar 2024 wurden alle Städte und Gemeinden verpflichtet, Wärmepläne zu erstellen. Diese Pläne sollen dabei helfen, die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen. Erfurt, als eine Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern, muss seinen Wärmeplan bis spätestens 30. Juni 2026 fertigstellen.
Der Wärmeplan wird aufzeigen, wie Erfurt in Zukunft klimaneutral mit Wärme versorgt werden kann. Die Frage, die dabei beantwortet wird, lautet: „Mit welcher Art der Wärmeversorgung (z. B. Wärmenetz oder dezentrale Systeme) wird mein Stadtteil in Zukunft versorgt?“
Die Erstellung des Wärmeplans erfolgt in mehreren Schritten: Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario und Umsetzungsstrategien.
Bei der Bestandsanalyse wird erhoben, wie die Wärmeversorgung derzeit strukturiert ist. Anschließend zeigt die Potenzialanalyse auf, welche Möglichkeiten für eine klimafreundliche Versorgung bestehen. Das Zielszenario entwirft ein Bild davon, wie Erfurt im Jahr 2045 klimaneutral mit Wärme versorgt werden kann – unter Berücksichtigung geeigneter Technologien und Energiequellen. Die Umsetzungsstrategien definieren konkrete Maßnahmen und Zeitpläne, um dieses Ziel schrittweise zu erreichen.