Gewährung von Förderungen nach der Förderrichtlinie - FRLGesundheitEF -
Die Landeshauptstadt Erfurt fördert Projekte von Trägern der freien Wohlfahrtspflege, Vereinen und Verbänden und sonstiger Institutionen (Träger) sowie von Initiativen. Zudem können Selbsthilfegruppen eine Pauschalförderung erhalten. Die Fördervoraussetzungen sind der Förderrichtlinie zur Erfüllung gesundheitsbezogener Aufgaben (FRLGesundheitEF) zu entnehmen.
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie auch das Merkblatt zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 DS GVO im Rahmen von Antragstellungen von Projektförderungen nach FRLGesundheitEF sowie das Merkblatt zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 DS GVO für die Pauschalförderung für Selbsthilfegruppen..
Müller
Abteilungsleiterin
Abteilungsleiterin
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