Rahmenplan ROB756 „Roter Berg“ – Eine neue Perspektive für unseren Roten Berg

Blick von Westen auf die Brachfläche zwischen der Bebauung am Roten Berg und dem Zoopark
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt, Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

Der Rote Berg in Erfurt ist ein Gebiet das großes Potential besitzt. Dieses Potential soll genutzt werden, um gemeinsam mit der Bürgerschaft eine neue Perspektive zu entwickeln. Ziel war die Gestaltung eines zukunftsfähigen Konzeptes und einer konkreten Entwicklungsperspektive. Dazu wurden Leitbilder und ein städtebaulicher Rahmen erarbeitet.

Der Stadtrat der Landeshauptstadt hat am 15.12.2021 zunächst drei Entwurfsvarianten für den ROB756 „Rahmenplan Roter Berg“ bestätigt und die informelle Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Ausgangssituation

Die Landeshauptstadt Erfurt verzeichnet seit vielen Jahren einen kontinuierlichen Bedarf an Wohnungen und Bauland. Weitere aktuelle Entwicklungstrends und klimatische Veränderungen stellen die Stadt vor die Aufgabe neue und zukunftsfähige Baugebiete zu entwickeln.

Im Jahr 2018 beschloss der Stadtrat das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 (ISEK 2030). Dieses Konzept beinhaltet die Leitbilder, wie und wo sich die Stadt in den folgenden Jahren entwickeln kann. Es benennt die Ziele der Fortentwicklung von Siedlungs- und Nutzungsstrukturen. Dabei wird die aktuelle Bevölkerungsentwicklung und deren Ansprüche an Wohn- und Freiraum, Mobilität, Kultur und Freizeit berücksichtigt.

Vor diesem Hintergrund bietet der Rote Berg mit seinen insgesamt 17,1 ha Rückbaufläche das größte Wohnungsbaupotential aller untersuchten Großsiedlungen und gute Entwicklungschancen.

Der Bereich zwischen dem Thüringer Zoopark und der bestehenden „Roter Berg Siedlung“ ist demnach besonders für eine weitere Betrachtung geeignet. Um die Entwicklung zu unterstützen sollte zusammen mit der Bürgerschaft ein städtebaulicher Rahmen erarbeiten werden.

Der Rahmenplan als sogenannte „Informelle Planung“ soll als Grundlage für die spätere Aufstellung von Bebauungsplänen(„Formelle Planung“) dienen.

Folgende Ziele sollen mit dem Rahmenplan verfolgt werden:

  • Grundlage für die Aufstellung von zukünftigen Bebauungsplänen
  • Standort soll vorrangig als Wohnstandort entwickelt werden
  • Soziale Infrastrukturen (Kita, Altenpflege) sollen ebenfalls dem Bedarf entsprechend eingeordnet werden
  • Schaffung eines Übergangs von der Großwohnsiedlung hin zum landschaftlich geprägten Zoopark
  • Bebauung durch öffentliche Grünstrukturen aufwerten
  • Entwicklung eines nachhaltigen und flexiblen Wohnquartiers

Videopräsentation: Ausgangslage

Video: ROB756 – Video – Ausgangslage © Octagon Architekturkollektiv

Untersuchungsgebiet

Karte: Rahmenplan ROB756 „Roter Berg“ – Betrachtungsraum Karte: © Stadtverwaltung Erfurt, Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

Der Rote Berg war das vierte Neubaugebiet (1978-1981), das in Erfurt erbaut wurde und gleichzeitig das letzte, das im Norden der Stadt entstand. Die in Plattenbauweise errichtete Siedlung formt das Gebiet südlich der gleichnamigen Erhebung im Norden der Stadt.

Auf den Rückbauflächen befinden sich heute ausgedehnte Grünflächen. Die bestehende Wohnbebauung besteht zum Großteil aus sanierten 5-geschossigen Wohnblöcken aber auch aus 11-geschossigen Wohnscheiben und 17-geschossigen Punkhochhäusern.

Die damals errichteten Wohnkomplexe wurden mit äußerer, schleifenförmiger Verkehrserschließung erschlossen. Dieses „Kleeblattmuster“ gibt dem Roten Berg sein typisches Gesicht.

Variantenuntersuchung

Um eine Vorstellung der verschiedenen Entwicklungsmöglichkeiten des Roten Berges zu bekommen, wurden drei unterschiedliche Entwürfe erstellt. Diese unterscheiden sich grundlegend in den Bereichen Städtebau, Erschließung und die geplanten Grünräume.

Sie als Bürger können selbstverständlich auch über eine Mischung der Varianten diskutieren. So kann von jedem Entwurf das Beste in den finalen Rahmenplan einfließen. Ziel soll es sein, einen städtebaulichen Entwurf zu erarbeiten, der die Chancen und Potentiale des Roten Berges optimal abbilden kann. Als Endergebnis des Prozesses soll aus den nun vorliegenden 3 Varianten, ein Rahmenplan entstehen, auf dessen Grundlage wiederum die weitere, zum Baurecht führende Planung erfolgt. Die Diskussionen sollen ergebnisoffen geführt werden. Das heißt, wir als Stadt haben uns noch für keine der Varianten entschieden.

Karte: Strukturkonzept – Variante 1 „Roter Berg 3.0“ Karte: © Octagon Architekturkollektiv

Variante 1 – Roter Berg 3.0

Bei der ersten Entwurfsvariante wurden im Wesentlichen alte Strukturen aufgegriffen und mit modernem Städtebau kombiniert. Die vorhandene ehemalige Kleeblattstruktur wird aufgenommen und wieder vervollständig. Die Bebauung bewegt sich ausschließlich auf den ehemaligen Rückbauflächen. Hauptsächlich handelt es sich um Geschosswohnungsbau. Die Flächen in den Erdgeschossen der Gebäude können für Läden oder andere Einrichtungen genutzt werden. Parkräume für private Kfz werden in Quartiersgaragen untergebracht.

Im Norden befindet sich ein großer öffentlicher Grünraum („Aktivband“), in dem verschiedene, öffentlich nutzbare Aktivitäten, egal ob spielerisch oder sportlich, stattfinden können.

Im „Produktiven Band“ können kleingärtnerische Nutzungen und Urban-Gardening-Konzepte zur Nutzung durch die Bewohner des Roten Berges untergebracht werden.

Videopräsentation zu Variante 1

Video: ROB756 – Video – Variante 1 "Roter Berg 3.0" © Octagon Architekturkollektiv
Karte: Strukturkonzept – Variante 2 „Strukturwandel“ Karte: © Octagon Architekturkollektiv

Variante 2 – Strukturwandel

Bei der zweiten Entwurfsvariante werden die bestehenden Geschosswohnungsbauten und Wohnscheiben durch kleinere Gebäude, ebenfalls in Geschossbauweise sowie Einzelhäuser/ Einfamilienhäuser ergänzt. Die Struktur des Roten Berges wird dabei merklich verändert, geschlossene Häuserzeilen gibt es auf den neuen Bauflächen nicht. Die Gebäudehöhen (Geschosse) sowie die Gebäudegrößen nehmen nach Norden in Richtung Zoopark ab. Die Bebauung wird also immer kleiner und weniger.

Die Verkehrserschließung wurde verändert. Die Kleeblatterschließung ist auf den neuen Flächen nicht mehr zu sehen. Parkräume für private Kfz werden in Quartiersgaragen untergebracht.

Im Zentrum, nördlich des neuen Einkaufszentrums, soll ein Aktivpark mit Sport- und Spielflächen entstehen.

Die Grünflächen nördlich, Richtung Zoopark, bleiben frei von Nutzung und können sich ähnlich wie heute als große öffentliche Grünfläche entwickeln.

Videopräsentation zu Variante 2

Video: ROB756 – Video – Variante 2 "Strukturwandel" © Octagon Architekturkollektiv
Karte: Strukturkonzept – Variante 3 „Ost-West“ Karte: © Octagon Architekturkollektiv

Variante 3 – Ost-West

In der dritten Entwurfsvariante wird die Urstruktur des Roten Berges gänzlich aufgelöst und nicht mehr durch den Städtebau aufgegriffen. Die Teilquartiere sollen in Ost-West Richtung miteinander vernetzt werden. Es werden sowohl geschlossene Häuserzeilen als auch kleinteiliger Geschosswohnungsbau sowie Einzelhäuser / Einfamilienhäuser vorgesehen. Die Einfamilienhäuser befinden sich nördlich auf den derzeit bestehenden Parkplatzflächen. Sie sind sowohl als Reihenhäuser als auch als freistehende Einfamilienhäuser angeordnet. Sie sind durch das Aktivband mit Sport- und Spielflächen von der übrigen Bebauung getrennt.

Der Quartierspark erstreckt sich von Ost nach West und wird von Bebauung umschlossen. Die Verkehrserschließung wurde auch hier verändert.

Parkräume für private Kfz werden in Quartiersgaragen untergebracht.

Videopräsentation zu Variante 3

Video: ROB756 – Video – Variante 3 "Ost-West" © Octagon Architekturkollektiv

Bürgerbeteiligung

Die Erfurter und Erfurterinnen waren eingeladen, sich an der Rahmenplanung für den Roten Berg zu beteiligen. Sie konnten im Zeitraum von Anfang Januar bis Ende Mai 2022 mittels Onlineforums oder per Post für eine der vorgestellten Varianten votieren oder auch - wie oben beschrieben - eine Mischung aus den Varianten vorschlagen.

Zusätzlich fand am 06.05.2022 ein Bürgerforum statt. Im alten Elefantenhaus des Zooparks wurden die drei Varianten für die zukünftige Entwicklung des Stadtteils Roter Berg vorgestellt. Über 50 interessierte Gäste beteiligten sich an dieser Veranstaltung und tauschten sich zu den Plänen aus.

Die vorgebrachten Anregungen und Wünsche wurden von den Fachleuten gemeinsam mit den Anregungen anderer Akteure, wie der Wohnungsbaugenossenschaften und des Zoos, detailliert ausgewertet und in den Plan eingearbeitet.

Abschluss der Rahmenplanung

Bei der fachlichen Auseinandersetzung zeigte sich, dass eine eindeutige Festlegung auf eine der drei Varianten nicht möglich ist, sondern es eine Kombination und Weiterentwicklung der Varianten geben musste. Brachflächen und Rückbauflächen wie am Roten Berg ermöglichen einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden bei gleichzeitiger effektiver Nutzung.

Entstanden ist nun ein Konzept, welches die unterschiedlichen Bedürfnisse und Chancen des Standortes berücksichtigt. Der Rahmenplan ist nachhaltig, ressourcensparend und anpassungsfähig gestaltet, sodass er auch auf zukünftige Entwicklungen reagieren kann.

Die planerische Grundkonzeption bietet einen Ausblick auf die mittel- bis langfristige Entwicklung des Roten Berges, an der sich das Wachstum des Stadtteils orientieren kann. In den Bereichen Wohnungsbau, Mobilität, Infrastrukturen und Grün- und Freiräumen wurden konkrete Maßnahmen aufgezeigt. Die aufgestellten Leitbilder und Bebauungsvorschläge können weiter fortentwickelt werden und so auch neuen Ansprüchen an den unterschiedlichen Themenbereichen gerecht werden. So soll ein lebendiger und zukunftsfähiger Stadtteil entstehen, der von den Bewohnerinnen und Bewohnern Erfurts als attraktiv und qualitätsvoll wahrgenommen wird.

Der am 15.05.2024 durch den Stadtrat beschlossene Rahmenplan Roter Berg (Beschluss-Nr. 1904/23) soll den Grundstein für die weitere Entwicklung des Stadtteils legen und dabei flexibel genug sein, um auf zukünftige Umstände reagieren zu können. Er bündelt Informationen zur Vorbereitung kommunalpolitscher Entscheidungen und regt konkrete Umsetzungsschritte an. Er soll den Wohnungsbauakteuren eine Hilfestellung sein und Räume und Richtungen aufzeigen, wie sich der Stadtteil entwickeln kann.

Ausgehend von diesem Rahmenplan werden für die Bauherren verbindliche Bebauungspläne als Rechtspläne erstellt. Diese enthalten dann unter anderem Vorgaben zu Gebäudegrößen und deren Nutzung aber auch zur Gestaltung der Freiräume und den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Im Rahmen der Verfahren wird den Bürgerinnen und Bürgern erneut die Möglichkeit zur Beteiligung am Planungsprozess gegeben. Viele aktuelle Themenbereiche wie Klimaanpassung, Regenwassermanagement, Energieversorgung werden in den Verfahren genauer untersucht und diskutiert. Einzelne Quartiere können hinsichtlich ihrer Gebäudehöhen und -typologien noch einmal modifiziert werden. Es kann vorrangige Entwicklungsbereich geben, die den Grundstein für alles Weitere legen.