Satzung über die Reinhaltung und Reinigung öffentlicher Straßen und über die Sicherung der Gehwege im Winter in der Landeshauptstadt Erfurt (Straßenreinigungssatzung - StrReiEF)
Die in der geschlossenen Ortslage der Landeshauptstadt Erfurt gelegenen öffentlichen Straßen oder Straßenteile sind zu reinigen. Die Satzung regelt die Reinigungspflicht und die Übertragung von Teilen der Pflicht auf Eigentümer bzw. Besitzer der anliegenden Grundstücke.