Satzung über die Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Wahlausschüssen und Wahlvorständen bei allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
Die Satzung regelt die Höhe von Entschädigungen für Mitglieder von Wahlvorständen, Wahlausschüssen und Abstimmungsorgane der Landeshauptstadt Erfurt bei Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Kommunalwahlen (Stadtratsmitgliederwahlen, Oberbürgermeisterwahlen, Ortsteilratswahlen und Ortsteilbürgermeisterwahlen) sowie bei Volksentscheiden und Bürgerentscheiden.