Nächster Schritt zur Begegnungszone erfolgt I Geschwindigkeitsniveau im Innenstadtbereich angepasst
Mit der Anpassung des Geschwindigkeitsniveaus im Innenstadtgebiet konnte eine weitere Maßnahme der „Begegnungszone Innenstadt“ realisiert werden.
Mit der Anpassung des Geschwindigkeitsniveaus im Innenstadtgebiet konnte eine weitere Maßnahme der „Begegnungszone Innenstadt“ realisiert werden.
Auf Grund der anhaltenden Trockenheit haben sich die Durchflüsse in der Gera noch nicht erholt. Der zum Schutz der Flora und Fauna der Gewässer notwendige Wert von 1,5 m³/s Wasserdurchfluss am Pegel Möbisburg wird weiterhin nicht erreicht. Daher wird die gültige, zeitlich beschränkte Allgemeinverfügung zum Verbot von jeglichen Wasserentnahmen aus den Fließgewässern der Landeshauptstadt Erfurt bis auf Widerruf aufrechterhalten. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Das Thema Mittelalter-Weihnachtsmarkt bewegt derzeit in Erfurt einige Gemüter. In der Lokalausgabe der „Thüringer Allgemeinen“, wurden gestern auf Seite 13 Dinge behauptet, die Erfurts Beigeordneter für Kultur und Stadtentwicklung, Dr. Tobias J. Knoblich, nicht unwidersprochen stehen lassen möchte. Hier Knoblichs Erwiderung:
Aufgrund des im Jahr 2012 neu verabschiedeten Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) müssen amtliche Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung über alle Messungen, die Grenzwerte, Höchstmengen oder Höchstgehalte betreffen oder Verstöße gegen Hygienevorschriften oder Täuschungen auf Anfrage von den Behörden herausgegeben werden.
Die Mitarbeiter des Garten- und Friedhofsamt der Landeshauptstadt freuen sich regelmäßig, wenn die Erfurter und Erfurterinnen bei hochsommerlichem Wetter die schönen Park- und Grünanlagen intensiv zur Erholung nutzen und sorgsam mit denselben umgehen. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Gefahr für Brände in den Park- und Grünanlagen steigt. Ein hohes Gefährdungspotential geht von weggeworfenen Zigaretten aus, ebenso von der unsachgemäßen Benutzung von Grills auf Wiesenflächen.
Den Fokus gemeinsam verstärkt auf die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu richten – das ist erklärtes Ziel der Thüringer Landespolizei und der Landeshauptstadt Erfurt.
Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt tritt am 12. Mai eine Änderung der Stadtordnung in Kraft. Steffen Linnert, Beigeordneter für Bürgerservice, Sicherheit und Wirtschaft erklärt, worum es dabei geht: „Wir haben zwei Schwerpunkte. Der erste ist die Hundetütenmitführpflicht. Die zweite Neuerung betrifft die Alkoholverbotszone um Einrichtungen für Kinder und Jugendliche.“
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 der Landeshauptstadt Erfurt wurden mit Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 11.01.2018 ohne Auflagen und Bedingungen genehmigt. Der Erfurter Stadtrat hatte diese mit DS 2040/17 am 15.11.17 beschlossen.
Viele Nutzer empfinden den Weg, Baumfällanträge auf der Internetseite der Landeshauptstadt online auszufüllen, um sie schließlich auf Papier auszudrucken und unterschrieben per Post an das Umwelt- und Naturschutzamt zu schicken, verständlicherweise als nicht mehr zeitgemäß. Umweltamtsleiter Jörg Lummitsch orientiert daher auf den medienbruchfreien Versand: „Die Erfurter können ihre elektronischen Baumfällanträge sicher wie ein Brief an die Adresse stadtverwaltung@erfurt.de-mail.de senden, wenn sie im Besitz einer DE-Mail-Adresse sind, mit der sie sich zweifelsfrei als Absender des Antrages identifizieren“.
Am 22.08.2017 hat der Wahlausschuss der Landeshauptstadt Erfurt in seiner Sitzung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Neuwahl des Ortsteilbürgermeisters im Ortsteil „Roter Berg“ beschlossen.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Erfurt informiert darüber, dass der Sperrbezirk Stotternheim und das Beobachtungsgebiet Mittelhausen sowie die daraus resultierenden angeordneten Maßnahmen wie die Aufstallpflicht ab dem 13. April 2017 aufgehoben werden.
In einer Auftaktveranstaltung am Montag, 3. April, wurde durch Oberbürgermeister Andreas Bausewein und Marco Schmidt, den Geschäftsführer der SWE Stadtwirtschaft GmbH zum Frühjahrsputz in Erfurt aufgerufen.
Das Erfurter Veterinäramt informiert darüber, dass bei acht am Ringsee vergangene Woche tot aufgefundenen Schwänen am 24. Februar erneut das Vogelgrippevirus des hochpathogenen Typs H5 durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz nachgewiesen gestellt wurde. Der Ausbruch der Wildvogelpest wurde daher erneut festgestellt.
Das Erfurter Veterinäramt informiert darüber, dass bei vier am Westufer des Ringsees tot aufgefundenen Schwänen sowie einem weiterem, am Ufer des Ebersees aufgefundenen Schwan am 6. Februar 2017 das Vogelgrippevirus des Typs H5 durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz festgestellt wurde. Der Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest wurde amtlich festgestellt.
Das Erfurter Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt informiert darüber, dass ab dem 1. Februar 2017 sämtliche gehaltene Vögel aufzustallen sind.
Das Erfurter Veterinäramt informiert darüber, dass bei einem in der Ferdinand-Jühlke-Straße tot aufgefundenen Schwan am 20. Januar 2017 das Vogelgrippevirus des Typs H5 durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz festgestellt wurde. Heute wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut die Infektion mit dem hochpathogenen aviären Influenza-Virus vom Subtyp A(H5N8) bestätigt. Der Ausbruch der Geflügelpest wurde amtlich festgestellt.
Das Erfurter Veterinäramt informiert darüber, dass die am 21. November 2016 verfügte Stallpflicht für Geflügelhaltungen in den Ortsteilen Ermstedt, Frienstedt und Gottstedt ab sofort aufgehoben wird. Die Aufhebung wurde möglich, weil mit der Schlachtung des Geflügels in dem Großbetrieb in Gamstädt gehaltenen Geflügels die Notwendigkeit eines Schutzes dieses Betriebs vor einer Infektion mit dem H5N8-Virus entfallen war.
Ab Mittwoch, dem 16.11.2016, tritt die "Anordnung von Maßnahmen gemäß §§ 13, 65 Geflügelpest-Verordnung i. V. mit § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 Nr. 11a Tiergesundheitsgesetz" in Erfurt in Kraft.
Wie bereits in den letzten vier Jahren öffnet das Standesamt auch 2016 wieder seine Pforten für alle interessierten Bürger.
Der Antrag auf Zulassung des Bürgerbegehrens ging am Montag, den 27. Juni 2016 in der Stadtverwaltung ein. Die Prüfung auf rechtliche Zulässigkeit ergab, dass der Antrag förmlich abzulehnen war.