Schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Werte der Kosten für Unterkunft und Heizung nach den SGB 2 und 12 für die Landeshauptstadt Erfurt
Die auf dem Dokument beruhende "Richtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur Beurteilung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung" ist nunmehr bestätigt und entfaltet seine Gültigkeit rückwirkend zum 01.01.2017.