Kommunalwahlen

Am 27.04.2025 findet in dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung Wiesenhügel die Wahl des Ortsteilbürgermeisters statt. Der Ortsteilbürgermeister wird für die restliche Amtszeit gewählt.

Allgemeines und Wahlgebiet

In dem Ortsteil Wiesenhügel findet am 27.04.2025 die Neuwahl des Ortsteilbürgermeisters, für den Rest der gesetzlichen Amtszeit, statt. Die Einreichung von Wahlvorschlägen ist bis zum 14.03.2025, 18:00 Uhr möglich. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 4 vom 19.02.2025.

Die Wahl findet nach den gesetzlichen Regelungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) statt. Die planmäßige Wahlperiode für die Kommunalwahl (Stadtratsmitglieder- und Ortsteilbürgermeisterwahl) beträgt fünf Jahre. Daher findet die nächste Kommunalwahl voraussichtlich im Jahr 2029 statt.

Das Wahlgebiet für die Ortsteilbürgermeisterwahl ist der jeweilige Ortsteil mit Ortsteilverfassung, am 27.04.2025 Ortsteil Wiesenhügel.

Wahlvorschläge

Formulare zur Aufstellung von Bewerbern können jederzeit über die unten aufgeführten Kontaktdaten angefordert werden.

Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen müssen nach Muster Anlage 5 ThürKWO enthalten:

  • den Namen und – sofern verwendet – das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe
  • Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Beruf und Hauptwohnung des Bewerbers
  • die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters
  • die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift

Des Weiteren sind als Anlagen beizufügen, Anlage 6a ThürKWO, die Niederschrift der Aufstellungsversammlung und die Versicherung an Eides statt von zwei Teilnehmern der Aufstellungsversammlung. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag oder im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, zusätzlich von viermal so vielen Wahlberechtigten (dies entspricht für Wiesenhügel 40 Unterschriften) unterstützt werden, wie weitere Mitglieder des Ortsteilrates zu wählen sind.

Wahlvorschläge von Einzelbewerbern müssen nach Muster Anlage 7 und 7a ThürKWO enthalten:

  • den Nachnamen des Bewerbers als Kennwort
  • den Vornamen
  • das Geburtsdatum
  • den Beruf
  • die Anschrift des Bewerbers
  • die notwendigen 50 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten

Des Weiteren sind als Anlagen beizufügen, Anlage 6 und 6a ThürKWO.

Briefwahl und Online-Briefwahlantrag

Die Wahl zum Ortsteilbürgermeister in dem Ortsteil Wiesenhügel findet am 27.04.2025 statt. Wer an diesem Tag verhindert ist in einem Urnenwahllokal zu wählen, kann sich per Briefwahl an der Wahl beteiligen. Eine Wahl mit Wahlschein im Urnenwahllokal ist bei der Ortsteilbürgermeisterwahl nicht möglich.

Das Briefwahlbüro öffnet am  voraussichtlich am 07.04.2025.

Sollte im Ortsteil Wiesenhügel am 27.04.2025 kein Bewerber die erforderliche Mehrheit (> 50%) erzielen, kommt es zu einer Stichwahl. Diese findet am 11.05.2025 statt. Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat.

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen für die Wahl zum Ortsteilbürgermeister und für die Stichwahl separat beantragt werden müssen.

Die Antragstellung für den Versand der Briefwahlunterlagen ist über die Wahlbenachrichtigung oder zu gegebener Zeit online möglich.

Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 07. April 2025.

Veröffentlichungen

Kontakt

Norman Bulenda
workTel. +49 361 655-1490+49 361 655-1490 faxFax +49 361 655-6680
work
Fischmarkt 1
99084 Erfurt

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Weitere Informationen

Sitz:
Stadtverwaltung Erfurt
Rathaus, Zimmer 136

Postanschrift:
99111 Erfurt

workTel. +49 361 655-1497+49 361 655-1497 faxFax +49 361 655-1499
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