Richtlinie zur Ausführung des § 15 der Hauptsatzung
Die Richtlinie regelt die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes.
Die Richtlinie regelt die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes.
Entsprechend der Zielsetzung des Operationellen Programms "URBAN" wird im Rahmen des Unterprogramms 4 die Erhöhung und Verbesserung der Nutzbarkeit des Grünanteils in privaten Grünflächen (Vorgärten und Blockinnenbereiche) in den Sanierungsgebieten Innere und Äußere Oststadt angestrebt. Hierzu gewährt die Landeshauptstadt Erfurt Zuschüsse nach Maßgabe dieser Richtlinie.