Sitzungen und Termine

Die Termine der Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse werden jährlich im Sitzungskalender geplant.

Sitzungskalender der Stadtratssitzung

Foto: Stadtratssitzung im Erfurter Ratssitzungssaal. Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Spätestens am vierten Tag vor der Sitzung werden Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen öffentlich bekannt gemacht – für die Stadtratssitzungen erfolgt die Bekanntmachung im Amtsblatt und für die Ausschuss-Sitzungen durch Aushang an der Verkündungstafel im Bürgerservice-Büro des Bürgeramtes, Bürgermeister-Wagner-Straße 1.

Darüber hinaus finden Sie den Sitzungskalender sowie die aktuell anstehenden Tagesordnungen der öffentlichen Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse im Bürgerinformations-System.

Live-Übertragung der Stadtratssitzungen

Aus technischen Gründen findet am 11. Dezember keine Live-Übertragung statt!

Verfolgen Sie die Stadtratssitzung des Erfurter Stadtrates live in Echtzeit als Live-Videostream oder später als Videostream auf Abruf (Video-on-Demand) auf der Seite des Dienstleisters der Mediengruppe Thüringen (MGT).

 

 

Beschluss zur Drucksachen-Nr. 0497/11 der Sitzung des Hauptausschusses vom 03.05.2011

Live-Übertragung der Stadtratssitzungen im Internet durch die Zeitungsgruppe Thüringen (ZGT)

Hinweis: Die Zeitungsgruppe Thüringen (ZGT) ist seit dem 01.01.2015 unter dem Namen Mediengruppe Thüringen (MGT) tätig.

Genaue Fassung:

  1. Der beantragten Live-Übertragungen der Stadtratssitzungen im Internet als Live-Stream und einer Speicherung der Daten bis zur nächst folgenden Stadtratssitzung durch die Zeitungsgruppe Thüringen bzw. des durch sie beauftragten technischen Dienstleisters wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt, die einen ordnungsgemäßen Ablauf der Stadtratssitzung gewährleisten sollen:
    • Die Kameraposition und die technischen Rahmenbedingungen werden vor der jeweiligen Stadtratssitzung durch das Hauptamt festgelegt. Es darf nur der jeweilige Redner am Rednerpult und das Präsidium hinter dem Rednerpult aufgezeichnet werden.
    • Eine Aufnahme der Zuschauer-Empore und des Stadtratssitzungssaales ist nicht zulässig.
    • Durch die Verwaltung wird der ZGT vor Beginn der Stadtratssitzung mitgeteilt, welche Personen einer Übertragung widersprochen haben. In der Sitzung können durch die Stadtratsvorsitzende weitere Personen benannt werden. Diese Personen dürfen nicht gefilmt werden.
    • Im Übrigen ist die ZGT für die rechtmäßige Live-Übertragung der Stadtratssitzung verantwortlich.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Umsetzung mit der ZGT abzustimmen.