Stadtarchiv Erfurt
Das Stadtarchiv Erfurt ist das Archiv der Stadtverwaltung Erfurt. Es verwahrt das seit dem 12. Jahrhundert in der Verwaltung der Stadt Erfurt erwachsene Schriftgut (Urkunden, Amtsbücher, Akten, Karten und Pläne usw.) und übernimmt ständig Registraturgut aus der laufenden Verwaltung, sofern es archivreif und archivwürdig ist.
Daneben sammelt das Stadtarchiv für die Geschichte und Gegenwart der Stadt wichtige Dokumentationsunterlagen (Druckschriften, Zeitungen, Plakate, Fotos, Flugblätter usw.). In der Vergangenheit wurde auch Archivgut anderer Herkunft (Schriftgut von Zünften, Betrieben, Genossenschaften, Vereinen, Parteien, Nachlässe von Privatpersonen) übernommen und wird es bis heute, sofern es für die Kenntnis der Stadtgeschichte von Bedeutung ist.
Außerdem ist im Stadtarchiv Erfurt Archivgut der 40 in der Zeit zwischen 1911 und 1994 eingemeindeten Dörfer überliefert.
Archivalien und Bücher können nicht ausgeliehen werden. Es besteht die Möglichkeit, Kopien und elektronische Reproduktionen anfertigen zu lassen, wenn es der Erhaltungszustand der Archivalien erlaubt. Im Lesesaal steht ein Mikrofilmlesegerät mit Rückvergrößerungsmöglichkeit bereit.
Ein Teil der Archiv- und Bibliotheksbestände des Stadtarchivs sind online recherchierbar. Nähere Informationen finden Sie online.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin für die Benutzung des Lesesaals.
Wochentag | vormittags | nachmittags |
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Montag | geschlossen | |
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Die letzte Aushebung von Archivgut erfolgt 30 Minuten vor Schließzeit.
Stadtarchiv Erfurt
Direktorin
Der Lesesaal des Stadtarchivs bleibt vom Dienstag, 24.12.2024 bis Montag, 06.01.2025 geschlossen.
Grundlage für die Arbeit im Archiv bildet die gültige Satzung über die Benutzung des Stadtarchivs Erfurt sowie die Gebührensatzung des Stadtarchivs Erfurt. In der Satzung sind auch die Sperrfristen, welche grundsätzlich 30 Jahre betragen, geregelt.