Kommunalwahlen
Die Kommunalwahl findet nach den Regelungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) statt. Die Wahl der Ortsteilräte findet gemäß § 45 Abs. ThürKO nach den Regelungen des § 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt und damit auch nach dem ThürKWG und der ThürKWO statt.
Das Wahlgebiet für die Stadtratsmitgliederwahl ist die Landeshauptstadt Erfurt und für die Ortsteilbürgermeister- und Ortsteilratsmitgliederwahl der jeweilige Ortsteil mit Ortsteilverfassung.
Die Wahlperiode für die Kommunalwahl (Stadtratsmitglieder- und Ortsteilbürgermeisterwahl) sowie für die Ortsteilratsmitglieder beträgt fünf Jahre. Die Wahlperiode für die Oberbürgermeisterwahl beträgt sechs Jahre.
Am 26.05.2024 finden in der Landeshauptstadt Erfurt die Oberbürgermeisterwahl, die Stadtratsmitgliederwahl sowie in den Ortsteilen mit Ortsteilverfassung die Ortsteilbürgermeisterwahlen und die Ortsteilratsmitgliederwahlen statt.
Am 09.06.2024 findet ggf. die Stichwahl des Oberbürgermeisters und der Ortsteilbürgermeister statt.
Die Bekanntgabe der Wahltermine ist im Gesetz- und Verordnungsblatt am 29.01.2024 erfolgt.
Muster-Stimmzettel
Musterstimmzettel Oberbürgermeisterwahl
Herausgeber: Stadtverwaltung Erfurt
Redaktion: Amt für Datenverarbeitung, Abteilung Wahlen und Statistik
Musterstimmzettel Oberbürgermeisterwahl
Musterstimmzettel Stadtratsmitgliederwahl
Herausgeber: Stadtverwaltung Erfurt
Redaktion: Amt für Datenverarbeitung, Abteilung Wahlen und Statistik
Musterstimmzettel Stadtratsmitgliederwahl
Wahlwerbung
Sollten Sie am Wahltag verhindert sein in einem Urnenwahllokal zu wählen, können sie an der Wahl per Brief teilnehmen.