Dienstleistungskonzession Konz.-Nr. 01/24-41 zur Betreibung des Festzeltes im Rahmen der Durchführung des Erfurter Oktoberfestes 2024

29.04.2024 10:33 – 22.05.2024 12:00

Öffentliche Bekanntmachung über die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Erwerb einer Dienstleistungskonzession zur Betreibung des Festzeltes im Rahmen der Durchführung des Erfurter Oktoberfestes auf dem Domplatz für das Wirtschaftsjahr 2024, optional für das Wirtschaftsjahr 2025. Keine Ausschreibung nach VOL/A.

1. Öffentlicher Auftraggeber

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung
Kulturdirektion, Abteilung Märkte und Stadtfeste
Benediktsplatz 1
99084 Erfurt

2. Verfahrensart

Vergeben wird durch die Stadtverwaltung Erfurt als Konzessionsgeber eine Dienstleistungskonzession. Das bedeutet, der Konzessionsnehmer handelt auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten. Eine Vergütung wird dem Konzessionsnehmer von dem Konzessionsgeber nicht gezahlt und der Konzessionsgeber erstattet dem Konzessionsnehmer keinerlei Kosten.

Der Schwellenwert für eine europaweite Vergabe ist nicht erreicht. Ein europaweites Interesse an der Konzessionsvergabe besteht nicht.

Das Thüringer Landesvergabegesetz ist auf die Vergabe der Dienstleistungskonzession nicht anwendbar. Ebenso finden die VOL/A Abschnitt 1 und die UVgO keine Anwendung.

3. Gegenstand der Dienstleistungskonzession

Die Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung (im Folgenden Konzessionsgeber genannt), wird an ein Unternehmen das Exklusivrecht für die Betreibung des Festzeltes (Festzeltbetreiber) zum Erfurter Oktoberfest 2024 auf dem Domplatz, welches vom 20. September bis 6. Oktober 2024 stattfindet, auf eigene Kosten und eigenes Risiko vergeben.

Das Erfurter Oktoberfest ist eine Veranstaltung nach Schaustellerart mit ca. 60 Geschäften nach Schaustellerart und einer zu erwartenden Besucherzahl von ca. 500.000 Personen an 17 Veranstaltungstagen. Zur Einschätzung der zu erwartenden Besucherzahlen wurden die Besucherzahlen in den vergangenen Wirtschaftsjahren in Echtzeit erfasst.

Der Konzessionsnehmer muss das Festzelt jeweils auf dem Erfurter Oktoberfest zwingend selbstständig, eigenverantwortlich und aus eigener Fähigkeit als Festzeltwirt betreiben.

Der komplette Ausschreibungstext mit Anforderungen, Laufzeit der Dienstleistungskonzession, Optionen, einzureichenden Nachweisen/Angaben und Unterlagen, Verpflichtungen, Fragen, Frist und Form für die Einreichung der Angebote und Vergabekriterien kann beim Konzessionsgeber abgefordert werden.u tragen.

4. Information u.a. über Fristen, die zu beachten sind

    1. Die Unterlagen können ab dem 9. April 2024 beim Konzessionsgeber abgefordert werden. Die Abforderung kann nur per E-Mail an maerkte-stadtfeste@erfurt.de erfolgen. Die Unterlagen für die Abgabe eines Angebotes für die Dienstleistungskonzession werden per Post versandt.
       
    2. Antragschluss ist am 22. Mai 2024, 12:00 Uhr (Antragsfrist ist eine Ausschlussfrist).
       
    3. Die Erteilung des Zuschlages erfolgt voraussichtlich bis Ende Juni 2024.

Verspätet und unvollständig eingegangene Anträge sowie Anträge per E-Mail oder Fax werden nicht berücksichtigt.

Eine Haftung, dass die Veranstaltung tatsächlich und zu dem o. g. Termin stattfindet, wird von der Landeshauptstadt Erfurt nicht übernommen.

Die Datenschutzhinweise gem. Art. 13 DS-GVO sind unter www.erfurt.de/ef114471 abrufbar.