Interessenbekundungsverfahren für Krankenkassen zur Förderung der Gesundheit in Erfurt

04.05.2024 00:00 – 01.07.2024 23:59

Das Gesundheitsamt eine vertiefte Zusammenarbeit zur Gesundheitsförderung im Alltag der Menschen in Erfurt mit gesetzlichen Krankenkassen an und ruft diese zur Teilnahme an einem Interessenbekundungsverfahren auf. Erwünscht sind Projektvorschläge und Maßnahmen, die besonders die Belange von Kindern und Jugendlichen, älteren Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund in der Lebenswelt berücksichtigen.

Teilnahmeinformation

Aufforderung für Vertreterinnen und Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen zur Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren zur Verbesserung der Gesundheit der Erfurter Bevölkerung in der Lebenswelt Kommune nach §20a SGB V.

Hintergrund

Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt vielfältige Aufgaben wahr, mit dem Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung zu erhalten und zu verbessern. Neben dem Infektionsschutz oder dem umweltbezogenen Gesundheitsschutz gehört hierzu u. a. die Gesundheitsförderung als Kernaufgabe (Leitbild für den öffentlichen Gesundheitsdienst, 2018). Die Kommunen setzen die Ziele der Weltgesundheitsorganisation im Sinne einer gesundheitsförderlichen Gesamtpolitik um (Ottawa-Charta, WHO 1986). In Thüringen ist hierfür die Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten [(GesDV TH 1998), § 1(1); § 8 (2)] maßgeblich. Die Gesundheitsziele, die unter Mitwirkung aller wesentlichen Akteure des Gesundheitssystems im Rahmen der Landesgesundheitskonferenz für Thüringen erarbeitet wurden, sind Leitlinien für die Kommune. Die Stadt Erfurt will die gesundheitliche Chancengleichheit verbessern und das Lebensumfeld ihrer Bewohnerinnen und Bewohner sozialraumorientiert, wohnortnah und niedrigschwellig gesundheitsförderlich gestalten. Dazu sollen qualitätsgesicherte Angebote nachhaltig verankert und auf die unterschiedlichen Lebensphasen ausgerichtet werden (Drucksache 0274/15).

Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung sind in der Satzung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festgeschrieben und sollen zur Verminderung sozial bedingter sowie geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen beitragen (§ 20 Abs. 1 SGB V). Durch das Präventionsgesetz wird der Lebensweltansatz als zentrale Strategie der Gesundheitsförderung bestätigt (Präventionsgesetz – PrävG, Leitfaden Prävention 2023).

Der Gestaltung der Lebenswelt zur Förderung der Gesundheit im alltäglichen Leben kommt dabei eine Schlüsselrolle zu, da sie gesundheitsbezogenes Verhalten, Werte und Einstellungen der darin lebenden Menschen beeinflusst. Folglich ist Gesundheitsförderung im Lebensalltag anzusetzen. Gemeinsam mit den für die Lebenswelt Verantwortlichen und Versicherten erfassen die gesetzlichen Krankenkassen die gesundheitliche Situation sowie die vorhandenen Ressourcen und Potenziale, regen Veränderungen an und unterstützen bei der Umsetzung. Die Leistungen in den Lebenswelten sind ausgerichtet auf den identifizierten Bedarf, stehen allen Menschen zur Verfügung und sind nicht an die Mitgliedschaft in einer bestimmten Krankenkasse gebunden.

Zielsetzung und Zielgruppen einer Partnerschaft für Gesundheit

Große Schnittmengen zwischen den Zielstellungen zur Gesundheitsförderung und Prävention bei der Kommune und der gesetzlichen Krankenversicherung legen auch für die Umsetzung von Maßnahmen und die Verwirklichung der Gesundheitsziele eine Kooperation nahe.

Die Landeshauptstadt Erfurt strebt daher als Form einer zielgerichteten Zusammenarbeit eine Partnerschaft für Gesundheit mit einer oder mehreren gesetzlichen Krankenkassen an.

Die Kooperation soll besonders in vulnerablen Zielgruppen zu einer Verbesserung der Gesundheitschancen beitragen. Dabei ist ein lebenslaufbezogenes Vorgehen mit besonderem Fokus auf die Übergänge vorgesehen (Präventionsketten). Besonderer Bedarf wird bei Kindern und Jugendlichen, älteren Menschen sowie Menschen mit Migrationshintergrund gesehen.

Die Kooperation soll sich räumlich auf diejenigen Stadtgebiete Erfurts konzentrieren, die einen hohen Sozialindex haben und einen erhöhten Förderbedarf zeigen (Sozialstrukturatlas 2020).

Voraussetzungen und Bewerbung

Gesucht wird eine gesetzliche Krankenkasse oder ein Zusammenschluss gesetzlicher Krankenkassen, die ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt über einen Zeitraum von fünf Jahren eine Partnerschaft für Gesundheit mit der Stadt Erfurt/dem Gesundheitsamt eingehen möchten.

Wir bitten um Einreichung von Projektskizzen mit Angaben zu möglichen thematischen Schwerpunkten, der inhaltlichen Ausgestaltung und Benennung einzubringender Ressourcen.

Die Interessenbekundung ist bis spätestens 1. Juli 2024 mit dem Stichwort „Partnerschaft für Gesundheit“ an die Amtsleiterin zu richten.

Bei Rückfragen steht Herr Hofmann unter gesunde-stadt@erfurt.de zur Verfügung.

 

Kontakt

Frau Melzer
Amtsleiterin
workTel. +49 361 655-4201+49 361 655-4201
work
Juri-Gagarin-Ring 150
99084 Erfurt